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Nach einer intensiv gefuhrten Diskussion um ein Transplantationsgesetz in den 70er Jahren war es lange Zeit ruhig geworden um die Erorterung des Verhaltnisses von Recht und menschlichem Leichnam. Anfang der 90er Jahre allerdings wurde die Offentlichkeit durch unterschiedliche Pressemeldungen uber als unmoralisch empfundene oder zumindest als ethisch problematisch eingestufte Handlungen am menschlichen Leichnam erschreckt. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die sog. Crash-Tests an Leichen, die unzulassige Entnahme von Organen und Leichenteilen zum anschliessenden Verkauf an Pharmafirmen oder die kunstliche Aufrechterhaltung der Schwangerschaft einer Toten (-Erlanger Baby-). Die Arbeit untersucht den strafrechtlichen Schutz des menschlichen Leichnams in der Bundesrepublik Deutschland, Grossbritannien und der Republik Osterreich. Gepruft wird die Anwendbarkeit sowohl geltender Strafschutznormen als auch gesetzlicher und ubergesetzlicher Rechtfertigungsgrunde mit Bezug auf Handlungen am menschlichen Leichnam. Dabei verdeutlicht die Diskussion von Einzelfragen die erarbeiteten Ergebnisse. Eine Moglichkeit zur Verbesserung besagten Strafschutzes wird aufgezeigt.
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Nach einer intensiv gefuhrten Diskussion um ein Transplantationsgesetz in den 70er Jahren war es lange Zeit ruhig geworden um die Erorterung des Verhaltnisses von Recht und menschlichem Leichnam. Anfang der 90er Jahre allerdings wurde die Offentlichkeit durch unterschiedliche Pressemeldungen uber als unmoralisch empfundene oder zumindest als ethisch problematisch eingestufte Handlungen am menschlichen Leichnam erschreckt. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die sog. Crash-Tests an Leichen, die unzulassige Entnahme von Organen und Leichenteilen zum anschliessenden Verkauf an Pharmafirmen oder die kunstliche Aufrechterhaltung der Schwangerschaft einer Toten (-Erlanger Baby-). Die Arbeit untersucht den strafrechtlichen Schutz des menschlichen Leichnams in der Bundesrepublik Deutschland, Grossbritannien und der Republik Osterreich. Gepruft wird die Anwendbarkeit sowohl geltender Strafschutznormen als auch gesetzlicher und ubergesetzlicher Rechtfertigungsgrunde mit Bezug auf Handlungen am menschlichen Leichnam. Dabei verdeutlicht die Diskussion von Einzelfragen die erarbeiteten Ergebnisse. Eine Moglichkeit zur Verbesserung besagten Strafschutzes wird aufgezeigt.