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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der vorliegende Kommentar zur Bauordnung fur Berlin vom 28. Februar 1985 (GVBI. S. 522) kann nur unter Vorbehalt als die 4. Auflage des Kommentars zur Bauordnung fur Berlin vom 29. Juli 1966 (GVBI. S. 1175) bezeichnet werden, de- ren Neufassungen vom 13. Februar 1971 (GVBI. S. 456) und vom 1. Juli 1979 (GVBI. S. 898) zu der 2. und 3. jeweils vollstandig neu bearbeiteten Auflage des Kommentars Veranlassung gegeben hatten. Denn die BauO Bin 1985 ist ein grundlegend neues Gesetzgebungswerk. Sie halt sich weitgehend an die Mu- sterbauordnung vom 11. Dezember 1981, die ihrerseits zur Vereinfachung, Beschleunigung und Verbilligung des Verfahrens und zur erleichterten Handha- bung des materiellen Bauordnungsrechts mit einer grossen Zahl von AEnderungen und Neuregelungen aufwartete. Von den Verfassern des Kommentars zur Bauordnung fur Belin 1979 sind zwei ausgeschieden: Herr Regierungsdirektor Ernst-Gunter Pflug ist verstorben, Herr Senatsdirigent a.D. Prof. Hans Foerster hat seine Mitarbeit aus gesundheitlichen Erwagungen einstellen mussen. Den beiden ausgeschiedenen Mitarbeitern, ins- besondere Herrn Prof. Hans Foerster, der als Begrunder dieser Kommentarreihe mit seinem umfassenden und fundierten Wissen des Baurechts und seiner lang- jahrigen praktischen Betatigung auf diesem Gebiet dieses Werk aussergewoehn- lich gefoerdert hat, sei an dieser Stelle fur die Mitarbeit herzlichst gedankt. Als neue Mitarbeiter konnten gewonnen werden: Herr Prof. Dr. Dieter Wilke, Or- dinarius an der Freien Universitat Berlin und Richter im Nebenamt am Oberver- waltungsgericht Berlin sowie der Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Hans-Jurgen Dagefoerde, der seit 12 Jahren dem fur Bausachen zustandigen 2. Senat angehoert.
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Der vorliegende Kommentar zur Bauordnung fur Berlin vom 28. Februar 1985 (GVBI. S. 522) kann nur unter Vorbehalt als die 4. Auflage des Kommentars zur Bauordnung fur Berlin vom 29. Juli 1966 (GVBI. S. 1175) bezeichnet werden, de- ren Neufassungen vom 13. Februar 1971 (GVBI. S. 456) und vom 1. Juli 1979 (GVBI. S. 898) zu der 2. und 3. jeweils vollstandig neu bearbeiteten Auflage des Kommentars Veranlassung gegeben hatten. Denn die BauO Bin 1985 ist ein grundlegend neues Gesetzgebungswerk. Sie halt sich weitgehend an die Mu- sterbauordnung vom 11. Dezember 1981, die ihrerseits zur Vereinfachung, Beschleunigung und Verbilligung des Verfahrens und zur erleichterten Handha- bung des materiellen Bauordnungsrechts mit einer grossen Zahl von AEnderungen und Neuregelungen aufwartete. Von den Verfassern des Kommentars zur Bauordnung fur Belin 1979 sind zwei ausgeschieden: Herr Regierungsdirektor Ernst-Gunter Pflug ist verstorben, Herr Senatsdirigent a.D. Prof. Hans Foerster hat seine Mitarbeit aus gesundheitlichen Erwagungen einstellen mussen. Den beiden ausgeschiedenen Mitarbeitern, ins- besondere Herrn Prof. Hans Foerster, der als Begrunder dieser Kommentarreihe mit seinem umfassenden und fundierten Wissen des Baurechts und seiner lang- jahrigen praktischen Betatigung auf diesem Gebiet dieses Werk aussergewoehn- lich gefoerdert hat, sei an dieser Stelle fur die Mitarbeit herzlichst gedankt. Als neue Mitarbeiter konnten gewonnen werden: Herr Prof. Dr. Dieter Wilke, Or- dinarius an der Freien Universitat Berlin und Richter im Nebenamt am Oberver- waltungsgericht Berlin sowie der Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Hans-Jurgen Dagefoerde, der seit 12 Jahren dem fur Bausachen zustandigen 2. Senat angehoert.