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Von den drei grossen Konfessionen entwickelte nur das Luthertum verbindliche Bekenntnisse, die die Lehre normativ formulierten. Oft wurde der grosse Rang, der dem Bekennen im Luthertum zukam, in der wissenschaftlichen Literatur mit einem besonderen Drang zur Lehrnormierung verbunden. Dieser Befund gab Anlass zu einem Arbeitsgesprach, das Oktober 2015 in der Forschungsbibliothek Gotha stattfand. Der vorliegende Aufsatzband vereint die meisten dort gehaltenen Beitrage. In der Blutezeit der Bekenntnisproduktion (Wolf Dieter Hauschild) zwischen 1549 und 1580 entstanden zahlreiche Bekenntnistexte mit ausserst vielfaltigen Funktionen. Es ging nicht einfach nur darum, seinen Glauben zu bekennen, sondern es mussten oft auch religions- oder bundnispolitische Aspekte beim Abfassen und Durchsetzen eines Bekenntnisses beachtet werden. Fur das fruhneuzeitliche Luthertum hatten die Bekenntnisse, die im Konkordienbuch von 1580 versammelt waren, zumindest der Theorie nach den Rang einer norma normata. Ihre Bedeutung leitete sich von der Heiligen Schrift ab und bestimmte zugleich als Rahmen die theologische Lehrbildung. Im Zuge der Aufklarung veranderte sich dieses Bild jedoch drastisch. Die Geltung der lutherischen Bekenntnisse war im 19. Jahrhundert nicht mehr selbstverstandlich. In der theologischen Reaktion auf die aufklarerische Dogmenkritik traten die Bekenntnisschriften oft als neue Lehrgesetze wieder in Geltung.
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Von den drei grossen Konfessionen entwickelte nur das Luthertum verbindliche Bekenntnisse, die die Lehre normativ formulierten. Oft wurde der grosse Rang, der dem Bekennen im Luthertum zukam, in der wissenschaftlichen Literatur mit einem besonderen Drang zur Lehrnormierung verbunden. Dieser Befund gab Anlass zu einem Arbeitsgesprach, das Oktober 2015 in der Forschungsbibliothek Gotha stattfand. Der vorliegende Aufsatzband vereint die meisten dort gehaltenen Beitrage. In der Blutezeit der Bekenntnisproduktion (Wolf Dieter Hauschild) zwischen 1549 und 1580 entstanden zahlreiche Bekenntnistexte mit ausserst vielfaltigen Funktionen. Es ging nicht einfach nur darum, seinen Glauben zu bekennen, sondern es mussten oft auch religions- oder bundnispolitische Aspekte beim Abfassen und Durchsetzen eines Bekenntnisses beachtet werden. Fur das fruhneuzeitliche Luthertum hatten die Bekenntnisse, die im Konkordienbuch von 1580 versammelt waren, zumindest der Theorie nach den Rang einer norma normata. Ihre Bedeutung leitete sich von der Heiligen Schrift ab und bestimmte zugleich als Rahmen die theologische Lehrbildung. Im Zuge der Aufklarung veranderte sich dieses Bild jedoch drastisch. Die Geltung der lutherischen Bekenntnisse war im 19. Jahrhundert nicht mehr selbstverstandlich. In der theologischen Reaktion auf die aufklarerische Dogmenkritik traten die Bekenntnisschriften oft als neue Lehrgesetze wieder in Geltung.