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Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rueckholung und Rueckstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rueckholorganisation. Gegen Per- sonen, die fluechtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klaren; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschafte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaa im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhaltnissen fuer das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Rueckkehr oder Rueckstellung behalt der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkaufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mangeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Kaufer zur Wandlung (Rueckabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
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Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rueckholung und Rueckstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rueckholorganisation. Gegen Per- sonen, die fluechtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klaren; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschafte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaa im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhaltnissen fuer das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Rueckkehr oder Rueckstellung behalt der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkaufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mangeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Kaufer zur Wandlung (Rueckabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.