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Untersucht wird, ob sich auf Ebene der Gesetzgebung und der Prozessrechtsdogmatik aktuell Tendenzen abzeichnen, das Prozessrecht als Einheit zu betrachten. Lassen sich solche Tendenzen nachweisen, kann dies als Grundstein fur eine allgemeine Prozessrechtslehre gesehen werden. Es werden geeignete prozessuale Institute ausgewahlt, die im Zusammenhang mit aktuellen rechtlichen Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Europaisierung stehen. Diese prozessualen Institute werden auf der Ebene der Gesetzgebung und der Prozessrechtsdogmatik untersucht. Auf der Ebene der Rechtsdogmatik kommt dabei eine computergestutzte Textanalyse zum Einsatz, die im juristischen Bereich eine Innovation darstellt. Die auf den beiden Ebenen gefundenen Ergebnisse werden zusammengetragen und verglichen. Insgesamt gelingt der Nachweis des Uberwiegens des Einheitsgedankens des Prozessrechts, sodass viel dafur spricht, den Austausch zwischen den untersuchten Prozessrechtsordnungen aufrecht zu erhalten. Die Arbeit ist als Anstoa zu sehen, das Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre wieder vermehrt in den Fokus zu nehmen.
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Untersucht wird, ob sich auf Ebene der Gesetzgebung und der Prozessrechtsdogmatik aktuell Tendenzen abzeichnen, das Prozessrecht als Einheit zu betrachten. Lassen sich solche Tendenzen nachweisen, kann dies als Grundstein fur eine allgemeine Prozessrechtslehre gesehen werden. Es werden geeignete prozessuale Institute ausgewahlt, die im Zusammenhang mit aktuellen rechtlichen Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Europaisierung stehen. Diese prozessualen Institute werden auf der Ebene der Gesetzgebung und der Prozessrechtsdogmatik untersucht. Auf der Ebene der Rechtsdogmatik kommt dabei eine computergestutzte Textanalyse zum Einsatz, die im juristischen Bereich eine Innovation darstellt. Die auf den beiden Ebenen gefundenen Ergebnisse werden zusammengetragen und verglichen. Insgesamt gelingt der Nachweis des Uberwiegens des Einheitsgedankens des Prozessrechts, sodass viel dafur spricht, den Austausch zwischen den untersuchten Prozessrechtsordnungen aufrecht zu erhalten. Die Arbeit ist als Anstoa zu sehen, das Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre wieder vermehrt in den Fokus zu nehmen.