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Das Buch zeichnet die Entwicklung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs in der DDR von 1945 bis 1989 nach. Sowohl die Gesetzgebung, die sich in zwei verAffentlichten und mit der BevAlkerung diskutierten FamiliengesetzbuchentwA rfen zeigte, als auch die Rechtsanwendung sowie die ideologischen PrAmissen und deren Ergebnisse werden A bersichtlich behandelt. Ein Schwerpunkt der Arbeit fAllt auf Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das nachehliche Unterhaltsrecht der DDR knA pfte sehr strenge Voraussetzungen an die GewAhrung eines Unterhaltsanspruches. Der Akonomisch schwAchere Ehepartner, hAufig die Frau, hatte durch eine Scheidung mit stArkeren finanziellen EinbuAen zu rechnen. Der Autor beschAftigt sich mit den GrA nden fA r den restriktiven Charakter des nachehelichen Unterhaltsrechts in der DDR. Die Darstellung der FAlle (Rechtsprechung) und der Diskussionen (AuAerungen aus Leserbriefen und Protokollen) fA hrt das VerstAndnis der DDR-FA hrung vom Erziehungszweck des Ehe- und Familienrechts vor Augen.
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Das Buch zeichnet die Entwicklung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs in der DDR von 1945 bis 1989 nach. Sowohl die Gesetzgebung, die sich in zwei verAffentlichten und mit der BevAlkerung diskutierten FamiliengesetzbuchentwA rfen zeigte, als auch die Rechtsanwendung sowie die ideologischen PrAmissen und deren Ergebnisse werden A bersichtlich behandelt. Ein Schwerpunkt der Arbeit fAllt auf Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das nachehliche Unterhaltsrecht der DDR knA pfte sehr strenge Voraussetzungen an die GewAhrung eines Unterhaltsanspruches. Der Akonomisch schwAchere Ehepartner, hAufig die Frau, hatte durch eine Scheidung mit stArkeren finanziellen EinbuAen zu rechnen. Der Autor beschAftigt sich mit den GrA nden fA r den restriktiven Charakter des nachehelichen Unterhaltsrechts in der DDR. Die Darstellung der FAlle (Rechtsprechung) und der Diskussionen (AuAerungen aus Leserbriefen und Protokollen) fA hrt das VerstAndnis der DDR-FA hrung vom Erziehungszweck des Ehe- und Familienrechts vor Augen.