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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die systematischen Darstellungen des Versicherungsvertragsrechtes von Bruck, Ehrenberg, Julius von Gierke, Hagen und Kisch sind zwischen 1893 und 1937 erschienen. Auch die Bucher von Ehrenzweig (1952) und Eichler (1966) berucksichtigen noch nicht die neueste Entwicklung der Recht- sprechung - besonders zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten. So durfte ein Bedurfnis bestehen fur einen modernen Grundriss des Ver- sicherungsvertragsrechtes, der sich auch darum bemuht, durch Schemata und Zeichnungen didaktische Hilfen zu leisten. Die gewahlte Anordnung des Stoffes gestattet es, auch die Hauptprobleme der einzelnen Versiche- rungszweige - einschliesslich der Seeversicherung - in die allgemeine Systematik einzuordnen, ein Verfahren, das auch schon mein Lehrer Bruck in seinem Privatversicherungsrecht gewahlt hat. Wahrend auf Schrift- tumsnachweise verzichtet werden musste, sind die in den Amtlichen Ent- scheidungssammlungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofes ver- oeffentlichten Urteile zum Versicherungsvertragsrecht systematisch erfasst und zitiert worden; durch die Rechtsprechungsfalle sollte die Darstellung zugleich verlebendigt werden. Meinem Mitarbeiter im Seminar fur Versicherungswissenschaft der Uni- versitat Hamburg, dem Wissenschaftlichen Oberrat und Dozenten Dr. jur. Gerrit W i n t er, bin ich dankbar fur die Unterstutzung bei der Zusam- menstellung und Zuordnung der hoechstrichterlichen Entscheidungen. Hamburg, im Sommersemester 1971 Hans M oe II e r Vorwort der dritten Auflage Die Neuauflage berucksichtigt die bis Ende 1975 veroeffentlichten hoechst- richterlichen Entscheidungen und die neuere Rechtsentwicklung.
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Die systematischen Darstellungen des Versicherungsvertragsrechtes von Bruck, Ehrenberg, Julius von Gierke, Hagen und Kisch sind zwischen 1893 und 1937 erschienen. Auch die Bucher von Ehrenzweig (1952) und Eichler (1966) berucksichtigen noch nicht die neueste Entwicklung der Recht- sprechung - besonders zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten. So durfte ein Bedurfnis bestehen fur einen modernen Grundriss des Ver- sicherungsvertragsrechtes, der sich auch darum bemuht, durch Schemata und Zeichnungen didaktische Hilfen zu leisten. Die gewahlte Anordnung des Stoffes gestattet es, auch die Hauptprobleme der einzelnen Versiche- rungszweige - einschliesslich der Seeversicherung - in die allgemeine Systematik einzuordnen, ein Verfahren, das auch schon mein Lehrer Bruck in seinem Privatversicherungsrecht gewahlt hat. Wahrend auf Schrift- tumsnachweise verzichtet werden musste, sind die in den Amtlichen Ent- scheidungssammlungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofes ver- oeffentlichten Urteile zum Versicherungsvertragsrecht systematisch erfasst und zitiert worden; durch die Rechtsprechungsfalle sollte die Darstellung zugleich verlebendigt werden. Meinem Mitarbeiter im Seminar fur Versicherungswissenschaft der Uni- versitat Hamburg, dem Wissenschaftlichen Oberrat und Dozenten Dr. jur. Gerrit W i n t er, bin ich dankbar fur die Unterstutzung bei der Zusam- menstellung und Zuordnung der hoechstrichterlichen Entscheidungen. Hamburg, im Sommersemester 1971 Hans M oe II e r Vorwort der dritten Auflage Die Neuauflage berucksichtigt die bis Ende 1975 veroeffentlichten hoechst- richterlichen Entscheidungen und die neuere Rechtsentwicklung.