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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Betriebswirtschaftslehre hat sich bisher - mit unterschiedlich grossem Erfolg - darum bemuht, Grundsatze und Einzelempfehlungen zu einer Handelsbilanz- politik, einer Steuerbilanzpolitik und einer Vermoegensaufstellungspolitik zu entwickeln. Sie hat diese Teilgebiete jedoch stets isoliert bearbeitet, aussersten- falls auf Verbindungen zwischen zwei Segmenten aufmerksam gemacht. In der Wirtschaftspraxis besteht aber ein grosses Bedurfnis nach einer zusammenfas- senden Wegweisung; diese sollte nach Moeglichkeit nicht nur die genannten drei Rechenwerke, sondern ausserdem auch noch die steuerliche Anteilsbewertung (mit ihren Komponenten Ertragswert und Substanzwert) sowie die Gewerbeer- trags- und die Gewerbekapitalermittlung in den Ansatz einbeziehen. Die hier vorgelegte, von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultat der Universitat zu Koeln angenommene Dissertation von Joerg Bauer stellt, soweit ich sehe, den ersten Versuch einer ubergreifenden Zusammenschau aller dieser Rechenwerke dar; sie verwendet auch erstmals den dazu passenden Begriff der handels- und steuerrechtlichen Rechnungspolitik . Der Verfasser geht von den bestehenden Verbindungen zwischen der Handelsbilanz und ihren steuerlichen Erganzungsrechnungen sowie von der Tatsache aus, dass ihre Elemente und Ergebnisse innerhalb bestimmter Grenzen durch Wahlrechte und Spiel raume beeinflussbar sind. Aus Verflechtung und Gestaltbarkeit fOlgt die Moeglichkeit eines ziel orientierten Handeins der Entscheidungstrager. UEber die Diskussion der Ziele und Mittel gelangt die Arbeit zu einem Konzept tur Entwick- lung, Einsatz und Beurteilung rechnungspolitischer Strategien, wobei sie es sehr geschickt versteht, die grundlegenden theoretischen Ausfuhrungen nicht mit steuertechnischen und steuerrechtlichen Details zu uberfrachten; die Beschrei- bung der Instrumente der Rechnungspolitik ist namlich in einem gesonderten Teil erfolgt.
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Die Betriebswirtschaftslehre hat sich bisher - mit unterschiedlich grossem Erfolg - darum bemuht, Grundsatze und Einzelempfehlungen zu einer Handelsbilanz- politik, einer Steuerbilanzpolitik und einer Vermoegensaufstellungspolitik zu entwickeln. Sie hat diese Teilgebiete jedoch stets isoliert bearbeitet, aussersten- falls auf Verbindungen zwischen zwei Segmenten aufmerksam gemacht. In der Wirtschaftspraxis besteht aber ein grosses Bedurfnis nach einer zusammenfas- senden Wegweisung; diese sollte nach Moeglichkeit nicht nur die genannten drei Rechenwerke, sondern ausserdem auch noch die steuerliche Anteilsbewertung (mit ihren Komponenten Ertragswert und Substanzwert) sowie die Gewerbeer- trags- und die Gewerbekapitalermittlung in den Ansatz einbeziehen. Die hier vorgelegte, von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultat der Universitat zu Koeln angenommene Dissertation von Joerg Bauer stellt, soweit ich sehe, den ersten Versuch einer ubergreifenden Zusammenschau aller dieser Rechenwerke dar; sie verwendet auch erstmals den dazu passenden Begriff der handels- und steuerrechtlichen Rechnungspolitik . Der Verfasser geht von den bestehenden Verbindungen zwischen der Handelsbilanz und ihren steuerlichen Erganzungsrechnungen sowie von der Tatsache aus, dass ihre Elemente und Ergebnisse innerhalb bestimmter Grenzen durch Wahlrechte und Spiel raume beeinflussbar sind. Aus Verflechtung und Gestaltbarkeit fOlgt die Moeglichkeit eines ziel orientierten Handeins der Entscheidungstrager. UEber die Diskussion der Ziele und Mittel gelangt die Arbeit zu einem Konzept tur Entwick- lung, Einsatz und Beurteilung rechnungspolitischer Strategien, wobei sie es sehr geschickt versteht, die grundlegenden theoretischen Ausfuhrungen nicht mit steuertechnischen und steuerrechtlichen Details zu uberfrachten; die Beschrei- bung der Instrumente der Rechnungspolitik ist namlich in einem gesonderten Teil erfolgt.