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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vieWiltig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge- 1 schaftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestort wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine iibersichtliche Arbeisanleitung anhand zu 2 geben, in der aufgezeigt wird, wie jedes typische Bankgeschaft in den verschiedenen Stadien einer Insolvenz, - d. h. in den Zeitraumen vor Beginn der Anfechtungsfristen, innerhalb der letzten zehn Tage vor Zahlungseinstellung oder vor Konkursantrag, nach Zahlungseinstellung oder nach Konkursantrag, nach Erlass eines allgemeinen Verausserungsverbots oder nach An- ordnung der Sequestration, nach KonkurserOffnung, im Vergleichsvorverfahren oder im Ver- gleichsverfahren, im Nachverfahren und im Zwangsvergleich-zu behandeln ist. Gegeniiber der Vorauflage wurden erganzt die Ausflihrungen iiber die insolvenzrechtliche Be- 3 handlung von besonderen Kontoformen wie Sperrkonten, CpD-Konten, Sonderkonten, Agen- turkonten, Minderjahrigenkonten, iiber Schrankfachmietvertrage, Verwahrstiicke, das Depot- schaft, Bankauskiinfte und Offenbarungspflichten der Bank gegeniiber dem Konkursverwalter, kapitalersetzende Darlehen, Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld, Sicherheitenpoolvertrage, Leasing, Factoring, Forfaitierung, Bankbiirgschaften und Bankgarantien. Erheblich erweitert wurden vor allem die Ausflihrungen iiber Kredite in der Krise, da hier erfahrungsgemaB die schwierigsten Abgrenzungsprobleme fiir den Praktiker auftreten. Die einschlagige Rechtsprechung und Literatur sind bis zur Ausgabe 1982 eingearbeitet. 4 Der Einfachheit halber wird in dieser Arbeit nur von der, Bank gesprochen. Die Ausftihr- gen gelten aber selbstverstandlich ftir alle Kreditinstitute, insbesondere fiir die Geschaftsbanken, die Genossenschaftsbanken, die Privatbanken und die Sparkassen.
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Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vieWiltig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge- 1 schaftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestort wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine iibersichtliche Arbeisanleitung anhand zu 2 geben, in der aufgezeigt wird, wie jedes typische Bankgeschaft in den verschiedenen Stadien einer Insolvenz, - d. h. in den Zeitraumen vor Beginn der Anfechtungsfristen, innerhalb der letzten zehn Tage vor Zahlungseinstellung oder vor Konkursantrag, nach Zahlungseinstellung oder nach Konkursantrag, nach Erlass eines allgemeinen Verausserungsverbots oder nach An- ordnung der Sequestration, nach KonkurserOffnung, im Vergleichsvorverfahren oder im Ver- gleichsverfahren, im Nachverfahren und im Zwangsvergleich-zu behandeln ist. Gegeniiber der Vorauflage wurden erganzt die Ausflihrungen iiber die insolvenzrechtliche Be- 3 handlung von besonderen Kontoformen wie Sperrkonten, CpD-Konten, Sonderkonten, Agen- turkonten, Minderjahrigenkonten, iiber Schrankfachmietvertrage, Verwahrstiicke, das Depot- schaft, Bankauskiinfte und Offenbarungspflichten der Bank gegeniiber dem Konkursverwalter, kapitalersetzende Darlehen, Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld, Sicherheitenpoolvertrage, Leasing, Factoring, Forfaitierung, Bankbiirgschaften und Bankgarantien. Erheblich erweitert wurden vor allem die Ausflihrungen iiber Kredite in der Krise, da hier erfahrungsgemaB die schwierigsten Abgrenzungsprobleme fiir den Praktiker auftreten. Die einschlagige Rechtsprechung und Literatur sind bis zur Ausgabe 1982 eingearbeitet. 4 Der Einfachheit halber wird in dieser Arbeit nur von der, Bank gesprochen. Die Ausftihr- gen gelten aber selbstverstandlich ftir alle Kreditinstitute, insbesondere fiir die Geschaftsbanken, die Genossenschaftsbanken, die Privatbanken und die Sparkassen.