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Verteidigungsrechte sind Verfahrensgrundrechte. Sie sollen den betroffenen Unternehmen im EU-Kartellverfahren eine wirksame Verteidigung gewahrleisten und dienen sowohl der Abwehr ubermassiger Belastungen durch das Verfahren als auch der Einbeziehung der Sichtweise der Betroffenen in das Verfahren. Die praktische Wirksamkeit des Schutzes hangt dabei nicht nur von der inhaltlichen Reichweite der Verteidigungsrechte ab, sondern auch von den Rechtsfolgen im Falle ihrer Verletzung. Anhand der grundrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch aus der Europaischen Menschenrechtskonvention, untersucht Martin Fink die Wirksamkeit der Verteidigungsrechte im Kartellverfahren vor der Europaischen Kommission und macht Vorschlage fur ein koharentes Rechtsfolgensystem bei Verteidigungsrechtsverletzungen, das sich im EU-Kartellrecht bislang noch nicht herausgebildet hat.
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Verteidigungsrechte sind Verfahrensgrundrechte. Sie sollen den betroffenen Unternehmen im EU-Kartellverfahren eine wirksame Verteidigung gewahrleisten und dienen sowohl der Abwehr ubermassiger Belastungen durch das Verfahren als auch der Einbeziehung der Sichtweise der Betroffenen in das Verfahren. Die praktische Wirksamkeit des Schutzes hangt dabei nicht nur von der inhaltlichen Reichweite der Verteidigungsrechte ab, sondern auch von den Rechtsfolgen im Falle ihrer Verletzung. Anhand der grundrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch aus der Europaischen Menschenrechtskonvention, untersucht Martin Fink die Wirksamkeit der Verteidigungsrechte im Kartellverfahren vor der Europaischen Kommission und macht Vorschlage fur ein koharentes Rechtsfolgensystem bei Verteidigungsrechtsverletzungen, das sich im EU-Kartellrecht bislang noch nicht herausgebildet hat.