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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ( negativer Gesetzgeber ) gegenuber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begrundet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines prasidialen Huters der politischen Einheit Volk . Kelsen dringt damit zu einem modernen Verstandnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufraumt wie mit dem Mythos einer ‘unpolitischen’ Verfassungsjustiz.
Rezensionen der 2. Auflage:
Die beiden rund 90 Jahre alten Texte sind auch heute noch erstaunlich gut lesbar. […] Es ist ein grosses Verdienst von Verlag und Herausgeber, die beiden Klassiker zur Verfassungsgerichtsbarkeit wieder verfugbar gemacht zu haben.
Christian Raap BWV 2020, 71-72
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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ( negativer Gesetzgeber ) gegenuber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begrundet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines prasidialen Huters der politischen Einheit Volk . Kelsen dringt damit zu einem modernen Verstandnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufraumt wie mit dem Mythos einer ‘unpolitischen’ Verfassungsjustiz.
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Die beiden rund 90 Jahre alten Texte sind auch heute noch erstaunlich gut lesbar. […] Es ist ein grosses Verdienst von Verlag und Herausgeber, die beiden Klassiker zur Verfassungsgerichtsbarkeit wieder verfugbar gemacht zu haben.
Christian Raap BWV 2020, 71-72