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Der rechtliche Schutz der Gestaltung von Gebrauchsgegenstanden oder auch des Designs beruhrt verschiedene Rechte des Geistigen Eigentums, insbesondere das Designrecht, das Urheberrecht und das Markenrecht. Andreas Starcke untersucht diese Moeglichkeiten des Schutzes unter besonderer Berucksichtigung des Umgangs mit der Funktionalitat des jeweiligen Gegenstandes einerseits und der Notwendigkeit einer innovativen Gestaltungsleistung andererseits. Er geht dabei insbesondere auf das Spannungsverhaltnis der Schutzrechte zueinander ein und berucksichtigt die zunehmende Europaisierung des gesamten Bereichs des Designschutzes. Darauf aufbauend untersucht er, wie in Fallen zu verfahren ist, in denen an derselben Gestaltung mehrere Schutzrechte bestehen, die aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen etwa bei der rechtsgeschaftlichen Verwertung oder beim Schutzumfang fuhren.
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Der rechtliche Schutz der Gestaltung von Gebrauchsgegenstanden oder auch des Designs beruhrt verschiedene Rechte des Geistigen Eigentums, insbesondere das Designrecht, das Urheberrecht und das Markenrecht. Andreas Starcke untersucht diese Moeglichkeiten des Schutzes unter besonderer Berucksichtigung des Umgangs mit der Funktionalitat des jeweiligen Gegenstandes einerseits und der Notwendigkeit einer innovativen Gestaltungsleistung andererseits. Er geht dabei insbesondere auf das Spannungsverhaltnis der Schutzrechte zueinander ein und berucksichtigt die zunehmende Europaisierung des gesamten Bereichs des Designschutzes. Darauf aufbauend untersucht er, wie in Fallen zu verfahren ist, in denen an derselben Gestaltung mehrere Schutzrechte bestehen, die aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen etwa bei der rechtsgeschaftlichen Verwertung oder beim Schutzumfang fuhren.