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Die Stiftung burgerlichen Rechts gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung als Instrument der Nachlassplanung. Im Zentrum der UEberlegungen steht dabei meist das Anliegen, bedeutende Vermoegensguter wie etwa Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenstande uber mehrere Generationen hinweg in Familienhand zu belassen. Ausgehend von der Hypothese, dass das deutsche Pflichtteilsrecht derartigen Vorhaben enge Grenzen setzt, geht Christian M. Koenig der Frage nach, welches Potenzial die Stiftung fur die Familienvermoegensplanung hat. Das mit Wirkung zum 1. Januar 2017 novellierte oesterreichische Pflichtteilsrecht sowie die Tatsache, dass die oesterreichische Privatstiftung ein weitverbreitetes Instrument zur Erhaltung von Familienvermoegen darstellt, geben zudem Anlass fur einen rechtsvergleichenden Blick mit einigen UEberlegungen de lege ferenda zum deutschen Pflichtteilsrecht.
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Die Stiftung burgerlichen Rechts gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung als Instrument der Nachlassplanung. Im Zentrum der UEberlegungen steht dabei meist das Anliegen, bedeutende Vermoegensguter wie etwa Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenstande uber mehrere Generationen hinweg in Familienhand zu belassen. Ausgehend von der Hypothese, dass das deutsche Pflichtteilsrecht derartigen Vorhaben enge Grenzen setzt, geht Christian M. Koenig der Frage nach, welches Potenzial die Stiftung fur die Familienvermoegensplanung hat. Das mit Wirkung zum 1. Januar 2017 novellierte oesterreichische Pflichtteilsrecht sowie die Tatsache, dass die oesterreichische Privatstiftung ein weitverbreitetes Instrument zur Erhaltung von Familienvermoegen darstellt, geben zudem Anlass fur einen rechtsvergleichenden Blick mit einigen UEberlegungen de lege ferenda zum deutschen Pflichtteilsrecht.