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Mit der Etablierung des Prinzips der Revisionszulassung in den meisten Verfahrensordnungen hat der Gesetzgeber den Zugang zu den obersten Gerichtshoefen des Bundes uberwiegend vom Allgemeininteresse an rechtsvereinheitlichenden Stellungnahmen der obersten Fachgerichte zu bedeutsamen Rechtsfragen abhangig gemacht. Ungeachtet dessen wird oftmals schon im Verfahren uber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein Ausblick auf die Erfolgsaussichten des zuzulassenden Rechtsmittels genommen und damit das Parteiinteresse am Ausgang des konkreten Rechtsstreits zum Zulassungsmassstab erhoben. Alexander Gerald Schmidt untersucht auf dem Gebiet der verwaltungsprozessualen Revisionszulassung, ob und inwieweit diese Zulassungspraxis mit der derzeitigen gesetzlichen Systematik und dem Zweck des Zulassungsrechts in Einklang steht und ob diese mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Eroeffnung der Rechtsmittelinstanz zu vereinbaren ist.
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Mit der Etablierung des Prinzips der Revisionszulassung in den meisten Verfahrensordnungen hat der Gesetzgeber den Zugang zu den obersten Gerichtshoefen des Bundes uberwiegend vom Allgemeininteresse an rechtsvereinheitlichenden Stellungnahmen der obersten Fachgerichte zu bedeutsamen Rechtsfragen abhangig gemacht. Ungeachtet dessen wird oftmals schon im Verfahren uber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein Ausblick auf die Erfolgsaussichten des zuzulassenden Rechtsmittels genommen und damit das Parteiinteresse am Ausgang des konkreten Rechtsstreits zum Zulassungsmassstab erhoben. Alexander Gerald Schmidt untersucht auf dem Gebiet der verwaltungsprozessualen Revisionszulassung, ob und inwieweit diese Zulassungspraxis mit der derzeitigen gesetzlichen Systematik und dem Zweck des Zulassungsrechts in Einklang steht und ob diese mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Eroeffnung der Rechtsmittelinstanz zu vereinbaren ist.