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Warum Jellinek? Weil bis zum heutigen Tag nicht einmal die Rechtswissenschaft mit Jellineks Doppelperspektive auf das Recht viel anzufangen weiss. Im Grunde ist ihr seine Methode suspekt: zu staatsfixiert oder zu soziologisch - oder beides. So ist vieles verschuttet worden, was die moderne Staatsrechtslehre erst neuerlich, mitunter muhsam im Zuge wachsender Internationalisierung und Globalisierung, aufbaut. Das Recht jenseits des Staates zu denken, die Eigenlogik gesellschaftlicher Praxis und deren Ordnungsfunktion und Bedeutung fur das Recht zu erfassen, den internen Legitimationskern des Rechts und dessen Fruchtbarkeit zu erkennen, all das sind Herausforderungen, die in den Rupturen der letzten zwei Jahrzehnte sichtbar geworden sind. Dass gerade Jellinek zum Verstehen dieser Herausforderungen massgeblich beitragen kann, mag nur fur jene paradox erscheinen, die in ihm ein altes Zitierfossil (Kersten) einer uberkommenen Disziplin sehen. Die Allgemeine Staatslehre hat sich die Aufgabe gestellt, elementare Ordnungsphanomene zu durchdringen. Und auch wenn diese zum Teil ihre Gestalt gewandelt haben - die Macht des Staates ist kleiner geworden, die Anspruche der Gesellschaft politischer -, so bleibt doch die Aufgabe nach wie vor aktuell; und mit ihr viele der bekannten Probleme, die immer noch Ratsel aufgeben. Eines dieser Ratsel ist das Doppelleben des Rechts, namlich [e]inmal als tatsachliche Rechtsubung, als welche es eine der sozialen Machte ist, die das konkrete Kulturleben eines Volkes ausgestalten. Sodann aber als ein Inbegriff von Normen, der bestimmt ist, in Handlungen umgesetzt zu werden. Diese kleine Passage, die sich in der Allgemeinen Staatslehre findet, umreisst Jellineks grosses Thema, sein Lebensthema, das samtliche Stichwoerter durchwirkt, die ihm den Rang eines Klassikers eingebracht haben.
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Warum Jellinek? Weil bis zum heutigen Tag nicht einmal die Rechtswissenschaft mit Jellineks Doppelperspektive auf das Recht viel anzufangen weiss. Im Grunde ist ihr seine Methode suspekt: zu staatsfixiert oder zu soziologisch - oder beides. So ist vieles verschuttet worden, was die moderne Staatsrechtslehre erst neuerlich, mitunter muhsam im Zuge wachsender Internationalisierung und Globalisierung, aufbaut. Das Recht jenseits des Staates zu denken, die Eigenlogik gesellschaftlicher Praxis und deren Ordnungsfunktion und Bedeutung fur das Recht zu erfassen, den internen Legitimationskern des Rechts und dessen Fruchtbarkeit zu erkennen, all das sind Herausforderungen, die in den Rupturen der letzten zwei Jahrzehnte sichtbar geworden sind. Dass gerade Jellinek zum Verstehen dieser Herausforderungen massgeblich beitragen kann, mag nur fur jene paradox erscheinen, die in ihm ein altes Zitierfossil (Kersten) einer uberkommenen Disziplin sehen. Die Allgemeine Staatslehre hat sich die Aufgabe gestellt, elementare Ordnungsphanomene zu durchdringen. Und auch wenn diese zum Teil ihre Gestalt gewandelt haben - die Macht des Staates ist kleiner geworden, die Anspruche der Gesellschaft politischer -, so bleibt doch die Aufgabe nach wie vor aktuell; und mit ihr viele der bekannten Probleme, die immer noch Ratsel aufgeben. Eines dieser Ratsel ist das Doppelleben des Rechts, namlich [e]inmal als tatsachliche Rechtsubung, als welche es eine der sozialen Machte ist, die das konkrete Kulturleben eines Volkes ausgestalten. Sodann aber als ein Inbegriff von Normen, der bestimmt ist, in Handlungen umgesetzt zu werden. Diese kleine Passage, die sich in der Allgemeinen Staatslehre findet, umreisst Jellineks grosses Thema, sein Lebensthema, das samtliche Stichwoerter durchwirkt, die ihm den Rang eines Klassikers eingebracht haben.