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Die Kognitionsbefugnis des Gerichts, also die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnis, ist im internationalen Zivilverfahrensrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Ein Gericht darf grundsatzlich uber samtliche vom Klagebegehren beruhrte Fragen unabhangig davon entscheiden, ob sie im Wege des Klagangriffs oder vom Beklagten durch eine Einrede aufgeworfen werden. Ungeklart ist allerdings, ob ein Gericht auch uber ein Zuruckbehaltungsrecht entscheiden darf, wenn dem angerufenen Gericht die internationale Zustandigkeit fur die eingewendete Gegenforderung fehlt, die Forderung also vor diesem Gericht nicht aktiv eingeklagt werden koennte. Judikatur und Schrifttum begnugen sich bislang mit dem Hinweis auf die bei der Aufrechnung geltenden Grundsatze. Wolfgang Junge wendet sich gegen diese herrschende Meinung und entwickelt ein von der Parallele zur Aufrechnung losgeloestes Modell fur die Kognitionsbefugnis uber Zuruckbehaltungsrechte.
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Die Kognitionsbefugnis des Gerichts, also die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnis, ist im internationalen Zivilverfahrensrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Ein Gericht darf grundsatzlich uber samtliche vom Klagebegehren beruhrte Fragen unabhangig davon entscheiden, ob sie im Wege des Klagangriffs oder vom Beklagten durch eine Einrede aufgeworfen werden. Ungeklart ist allerdings, ob ein Gericht auch uber ein Zuruckbehaltungsrecht entscheiden darf, wenn dem angerufenen Gericht die internationale Zustandigkeit fur die eingewendete Gegenforderung fehlt, die Forderung also vor diesem Gericht nicht aktiv eingeklagt werden koennte. Judikatur und Schrifttum begnugen sich bislang mit dem Hinweis auf die bei der Aufrechnung geltenden Grundsatze. Wolfgang Junge wendet sich gegen diese herrschende Meinung und entwickelt ein von der Parallele zur Aufrechnung losgeloestes Modell fur die Kognitionsbefugnis uber Zuruckbehaltungsrechte.