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Das Wirtschaftsrecht, namentlich das Kartellrecht, adressiert Sanktionen unter anderem an Unternehmen. Diese sind haufig gesellschaftsrechtlich verfasst. Hier ergeben sich zwei Fragen: Nach welchen Massstaben wird das Verhalten von Organen und Mitarbeitern den Unternehmen zugewiesen und inwiefern mussen die unternehmensinternen Bemuhungen um normgerechtes Verhalten in Gestalt von Compliance-Massnahmen bei der Sanktionierung berucksichtigt werden? Die vorliegende Untersuchung setzt sich insoweit kritisch mit der geltenden Behoerdenpraxis auseinander und nimmt zu aktuellen rechtspolitischen Fragen im Rahmen der anstehenden 9. GWB-Novelle Stellung. Die Autoren aussern sich ablehnend zu solchen Ansatzen, die auf eine verschuldensunabhangige Konzernhaftung hinauslaufen. Statt dessen pladieren sie fur eine starkere Ausrichtung der Sanktionierung an den konzerninternen Aufsichtsmoeglichkeiten und an den tatsachlichen Compliance-Massnahmen innerhalb von Unternehmensverbunden.
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Das Wirtschaftsrecht, namentlich das Kartellrecht, adressiert Sanktionen unter anderem an Unternehmen. Diese sind haufig gesellschaftsrechtlich verfasst. Hier ergeben sich zwei Fragen: Nach welchen Massstaben wird das Verhalten von Organen und Mitarbeitern den Unternehmen zugewiesen und inwiefern mussen die unternehmensinternen Bemuhungen um normgerechtes Verhalten in Gestalt von Compliance-Massnahmen bei der Sanktionierung berucksichtigt werden? Die vorliegende Untersuchung setzt sich insoweit kritisch mit der geltenden Behoerdenpraxis auseinander und nimmt zu aktuellen rechtspolitischen Fragen im Rahmen der anstehenden 9. GWB-Novelle Stellung. Die Autoren aussern sich ablehnend zu solchen Ansatzen, die auf eine verschuldensunabhangige Konzernhaftung hinauslaufen. Statt dessen pladieren sie fur eine starkere Ausrichtung der Sanktionierung an den konzerninternen Aufsichtsmoeglichkeiten und an den tatsachlichen Compliance-Massnahmen innerhalb von Unternehmensverbunden.