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Die Philosophie hat sich von der Antike bis in die Moderne immer wieder mit dem Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit befasst. Die unterschiedlichen theoretischen Einbettungen haben aber zu ganz verschiedenen Ergebnissen fur die Bestimmung dieser Relation gefuhrt. Dieser Befund betrifft sowohl das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit zueinander wie die damit verbundenen Fragestellungen: Welche Arten von Bedrohungen sind (rechts-) philosophisch interessant? Wie entstehen diese Bedrohungen? Was kann man gegen sie tun? Was darf man gegen sie tun? Wer soll etwas tun? Die Antworten sind abhangig beispielsweise von der Frage, ob der Vorrang beim Individuum oder beim Kollektiv liegt, was sich aus der jeweiligen Naturzustandskonzeption ableiten lasst. Die Ansicht zur Entstehung von Gefahren durch das Handeln von Individuen beruht offenbar auf der jeweilig vertretenen Handlungstheorie, die beschreibt, wie Verhaltensweisen zustande kommen. Dagegen sind Gefahren fur die staatliche Stabilitat stets eng mit soziologischen Einschatzungen verbunden. Erkennbar ist auch, dass Annahmen uber die Verletzbarkeit von Gutern erhebliche Konsequenzen fur das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit haben. Der Grad von Verletzlichkeit liegt nicht fest, sondern ist auch Resultat von Denkmodellen und gesellschaftlichen Einschatzungen. Die Modellabhangigkeit der Antworten auf das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit relativiert aktuelle Antworten und verdeutlicht die vielfachen Positionen, die eine Gesellschaft in dieser Frage beziehen kann.
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Die Philosophie hat sich von der Antike bis in die Moderne immer wieder mit dem Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit befasst. Die unterschiedlichen theoretischen Einbettungen haben aber zu ganz verschiedenen Ergebnissen fur die Bestimmung dieser Relation gefuhrt. Dieser Befund betrifft sowohl das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit zueinander wie die damit verbundenen Fragestellungen: Welche Arten von Bedrohungen sind (rechts-) philosophisch interessant? Wie entstehen diese Bedrohungen? Was kann man gegen sie tun? Was darf man gegen sie tun? Wer soll etwas tun? Die Antworten sind abhangig beispielsweise von der Frage, ob der Vorrang beim Individuum oder beim Kollektiv liegt, was sich aus der jeweiligen Naturzustandskonzeption ableiten lasst. Die Ansicht zur Entstehung von Gefahren durch das Handeln von Individuen beruht offenbar auf der jeweilig vertretenen Handlungstheorie, die beschreibt, wie Verhaltensweisen zustande kommen. Dagegen sind Gefahren fur die staatliche Stabilitat stets eng mit soziologischen Einschatzungen verbunden. Erkennbar ist auch, dass Annahmen uber die Verletzbarkeit von Gutern erhebliche Konsequenzen fur das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit haben. Der Grad von Verletzlichkeit liegt nicht fest, sondern ist auch Resultat von Denkmodellen und gesellschaftlichen Einschatzungen. Die Modellabhangigkeit der Antworten auf das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit relativiert aktuelle Antworten und verdeutlicht die vielfachen Positionen, die eine Gesellschaft in dieser Frage beziehen kann.