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Die Durchsetzbarkeit von Schiedsspruchen ist fur die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit unabdingbar. Dabei ist es eine der zentralen Fragen, ob eine Partei mit Versagungsgrunden im Anerkennungs- und Vollstreckbarerklarungsverfahren prakludiert sein kann, wenn diese Partei den Schiedsspruch zuvor nicht mit einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat angegriffen hat. Eine Praklusionswirkung koennte sich hierbei aus der Systematik des Schiedsverfahrensrechts und aus Treu und Glauben ergeben. Christian Steger bietet zu diesem Komplex einen detaillierten Rechtsvergleich fur Deutschland, England und Belgien und geht auch auf andere wichtige Schiedsorte ein. Zudem setzt er sich kritisch mit Parteivereinbarungen zum Verzicht auf das Aufhebungsverfahren auseinander und unterbreitet Vorschlage zur Gesetzesanderung.
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Die Durchsetzbarkeit von Schiedsspruchen ist fur die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit unabdingbar. Dabei ist es eine der zentralen Fragen, ob eine Partei mit Versagungsgrunden im Anerkennungs- und Vollstreckbarerklarungsverfahren prakludiert sein kann, wenn diese Partei den Schiedsspruch zuvor nicht mit einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat angegriffen hat. Eine Praklusionswirkung koennte sich hierbei aus der Systematik des Schiedsverfahrensrechts und aus Treu und Glauben ergeben. Christian Steger bietet zu diesem Komplex einen detaillierten Rechtsvergleich fur Deutschland, England und Belgien und geht auch auf andere wichtige Schiedsorte ein. Zudem setzt er sich kritisch mit Parteivereinbarungen zum Verzicht auf das Aufhebungsverfahren auseinander und unterbreitet Vorschlage zur Gesetzesanderung.