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Die UEberzeugung, dass die allgemeine Geltung moralischer und rechtlicher Normen unabhangig von deren historischer Entstehung oder kultureller Genese erwiesen werden koenne, ist in moralphilosophischen und rechtswissenschaftlichen Debatten so verbreitet wie umstritten. Die Debatte verlauft zwischen zwei Polen: Das eine Lager ist von der erfahrungsunabhangigen, zeitlosen und mithin universellen Sollgeltung zumindest mancher Normen, etwa der Menschenrechte, uberzeugt, zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf historisch und kulturell konkrete Erfahrungshorizonte substanziell nichts beitrage. Die andere Seite kritisiert eben diese Universalitatsanspruche als abstrakt oder auch idealistisch und folgt stattdessen meist der Auffassung, dass sich die Bedeutung und Bindekraft moralischer und rechtlicher Normen allein im Ruckgriff auf konkrete und mithin kulturrelative Erfahrungen der Entrechtung, Unterdruckung oder auch Gewalt verstehen lassen. Angesichts dieser festgefahrenen Diskussion werden im Band konstruktive Vermittlungsversuche unternommen. Die Beitrage gehen der Frage nach, wie in historischen Erfahrungsprozessen und kulturellen Lerngeschichten konkrete Normen entstehen, die fur Gegenwart und Zukunft durchaus allgemeine Geltung besitzen koennen. Inwiefern also liefert der Verweis auf spezifische Unrechtserfahrungen einen methodischen Beitrag zur Begrundung universeller Normen?
Mit Beitragen von Myriam Bienenstock, Micha Brumlik, Wolfgang van den Daele, Stefan Gosepath, Thomas Gutmann, Rahel Jaeggi, Bernhard Jakl, Hans Joas, Sebastian Laukoetter, Gertrud Nummer-Winkler, Arnd Pollmann, Peter Schaber, Lothar Schilling, Ludwig Siep, Rolf Zimmermann
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Die UEberzeugung, dass die allgemeine Geltung moralischer und rechtlicher Normen unabhangig von deren historischer Entstehung oder kultureller Genese erwiesen werden koenne, ist in moralphilosophischen und rechtswissenschaftlichen Debatten so verbreitet wie umstritten. Die Debatte verlauft zwischen zwei Polen: Das eine Lager ist von der erfahrungsunabhangigen, zeitlosen und mithin universellen Sollgeltung zumindest mancher Normen, etwa der Menschenrechte, uberzeugt, zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf historisch und kulturell konkrete Erfahrungshorizonte substanziell nichts beitrage. Die andere Seite kritisiert eben diese Universalitatsanspruche als abstrakt oder auch idealistisch und folgt stattdessen meist der Auffassung, dass sich die Bedeutung und Bindekraft moralischer und rechtlicher Normen allein im Ruckgriff auf konkrete und mithin kulturrelative Erfahrungen der Entrechtung, Unterdruckung oder auch Gewalt verstehen lassen. Angesichts dieser festgefahrenen Diskussion werden im Band konstruktive Vermittlungsversuche unternommen. Die Beitrage gehen der Frage nach, wie in historischen Erfahrungsprozessen und kulturellen Lerngeschichten konkrete Normen entstehen, die fur Gegenwart und Zukunft durchaus allgemeine Geltung besitzen koennen. Inwiefern also liefert der Verweis auf spezifische Unrechtserfahrungen einen methodischen Beitrag zur Begrundung universeller Normen?
Mit Beitragen von Myriam Bienenstock, Micha Brumlik, Wolfgang van den Daele, Stefan Gosepath, Thomas Gutmann, Rahel Jaeggi, Bernhard Jakl, Hans Joas, Sebastian Laukoetter, Gertrud Nummer-Winkler, Arnd Pollmann, Peter Schaber, Lothar Schilling, Ludwig Siep, Rolf Zimmermann