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Kein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Siegeszug erlebt wie das der Verfassungsbeschwerde. Dem rasanten Anstieg der Verfahrenszahlen und der Gefahr der Manoevrierunfahigkeit der Senate setzte der Gesetzgeber ein Annahmeverfahren entgegen, in dem die Kammern seit langem dominieren. An der Handhabung des Verfahrens hat sich eine lebhafte Kritik entzundet. Im Fokus stehen kompetenzwidrige UEbergriffe der Kammern in die Grundrechtsverantwortung der Senate und in die Entscheidungsmacht der Fachgerichte sowie eine Steuerung des Grundrechtsschutzes in Nichtannahmebeschlussen. Anne Schafer untersucht die Kammerjudikatur unter prozessrechtlichen, methodologischen und grundrechtsdogmatischen Gesichtspunkten. Sie entwickelt ein analytisches Raster fur die Abgrenzung der Senats- und Kammerkompetenzen, dessen Anwendung ein differenziertes Bild des Grundrechtsschutzes im Annahmeverfahren zeigt.
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Kein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Siegeszug erlebt wie das der Verfassungsbeschwerde. Dem rasanten Anstieg der Verfahrenszahlen und der Gefahr der Manoevrierunfahigkeit der Senate setzte der Gesetzgeber ein Annahmeverfahren entgegen, in dem die Kammern seit langem dominieren. An der Handhabung des Verfahrens hat sich eine lebhafte Kritik entzundet. Im Fokus stehen kompetenzwidrige UEbergriffe der Kammern in die Grundrechtsverantwortung der Senate und in die Entscheidungsmacht der Fachgerichte sowie eine Steuerung des Grundrechtsschutzes in Nichtannahmebeschlussen. Anne Schafer untersucht die Kammerjudikatur unter prozessrechtlichen, methodologischen und grundrechtsdogmatischen Gesichtspunkten. Sie entwickelt ein analytisches Raster fur die Abgrenzung der Senats- und Kammerkompetenzen, dessen Anwendung ein differenziertes Bild des Grundrechtsschutzes im Annahmeverfahren zeigt.