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Die REACH-Verordnung zielt auf die Bereitstellung stoffspezifischer Informationen und die Regulierung besonders besorgniserregender Stoffe ab. Hierzu hat sie den Unternehmen der chemischen Industrie die primare Verantwortung fur die Sicherheit von Stoffen ubertragen. Die Zustandigkeit der Behoerden beschrankt sich auf UEberprufungstatigkeiten und die Mitwirkung am hoheitlichen Risikomanagement fur bestimmte gefahrliche Stoffe. Durch diesen Paradigmenwechsel hat das Konzept der regulierten Selbstregulierung Einzug ins Chemikalienrecht gehalten. Heidi Stockhaus untersucht vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der REACH-Verordnung, inwiefern die Europaische Union und der Staat im Rahmen des Chemikalienrechts ihrer besonderen Verantwortung fur den Schutz der Umwelt gerecht werden. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Mechanismen und Strukturen des auf regulierter Selbstregulierung basierenden Schutzkonzepts, das zugleich in den groesseren Zusammenhang der Aufgabenverteilung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren eingebettet wird.
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Die REACH-Verordnung zielt auf die Bereitstellung stoffspezifischer Informationen und die Regulierung besonders besorgniserregender Stoffe ab. Hierzu hat sie den Unternehmen der chemischen Industrie die primare Verantwortung fur die Sicherheit von Stoffen ubertragen. Die Zustandigkeit der Behoerden beschrankt sich auf UEberprufungstatigkeiten und die Mitwirkung am hoheitlichen Risikomanagement fur bestimmte gefahrliche Stoffe. Durch diesen Paradigmenwechsel hat das Konzept der regulierten Selbstregulierung Einzug ins Chemikalienrecht gehalten. Heidi Stockhaus untersucht vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der REACH-Verordnung, inwiefern die Europaische Union und der Staat im Rahmen des Chemikalienrechts ihrer besonderen Verantwortung fur den Schutz der Umwelt gerecht werden. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Mechanismen und Strukturen des auf regulierter Selbstregulierung basierenden Schutzkonzepts, das zugleich in den groesseren Zusammenhang der Aufgabenverteilung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren eingebettet wird.