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Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den funffachen Wert und ein vielfaltiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Hoehepunkt und Abschluss der sog. Klassischen Phase im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. UEberhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen ubersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmachtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar. Die vorliegende Studienausgabe enthalt, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den fur das (Selbst-)Verstandnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind daruber hinaus die aus Anlass der UEbersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berucksichtigt worden.
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Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den funffachen Wert und ein vielfaltiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Hoehepunkt und Abschluss der sog. Klassischen Phase im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. UEberhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen ubersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmachtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar. Die vorliegende Studienausgabe enthalt, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den fur das (Selbst-)Verstandnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind daruber hinaus die aus Anlass der UEbersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berucksichtigt worden.