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Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht man unter Sakularisierung die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Abkoppelung der Autoritat des Rechts von der Autoritat des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der religioes-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von bestimmten Glaubenssatzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen vieldiskutierten Befund einer Ruckkehr der Religion erhebt sich eine gewichtige Frage: verbirgt sich womoeglich in diesem modernen, sakularen Staatswesen eine religioese Substanz, ein sakraler Kern? Horst Dreier geht dieser Frage nach, indem er die Pragekraft des christlichen Rechtserbes ebenso untersucht wie die vielzitierte Sentenz von Carl Schmitt, der zufolge alle pragnanten staatsrechtlichen Begriffe nur sakularisierte theologische Begriffe seien. Auch pruft er die Behauptung, die Menschenwurde sei ein Derivat des Christentums, und unterwirft die verschiedenen Konzepte einer Zivilreligion sowie die jungst erhobene These von der Sakralitat der Person einer kritischen Analyse. Sein Ergebnis: Der freiheitliche Verfassungsstaat muss auch die Wiederkehr des Religioesen sakular verwalten. Er bedarf keiner sakralen Aura und keines Mythos. Um seine ratio zu verstehen, mussen wir weder vom Fortwirken des Heiligen im politischen Gemeinwesen ausgehen noch dessen Burger mit dem Attribut der Sakralitat versehen oder hinter fundamentalen Rechtsgarantien sogleich etwas Numinoses vermuten. Die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens.
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Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht man unter Sakularisierung die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Abkoppelung der Autoritat des Rechts von der Autoritat des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der religioes-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von bestimmten Glaubenssatzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen vieldiskutierten Befund einer Ruckkehr der Religion erhebt sich eine gewichtige Frage: verbirgt sich womoeglich in diesem modernen, sakularen Staatswesen eine religioese Substanz, ein sakraler Kern? Horst Dreier geht dieser Frage nach, indem er die Pragekraft des christlichen Rechtserbes ebenso untersucht wie die vielzitierte Sentenz von Carl Schmitt, der zufolge alle pragnanten staatsrechtlichen Begriffe nur sakularisierte theologische Begriffe seien. Auch pruft er die Behauptung, die Menschenwurde sei ein Derivat des Christentums, und unterwirft die verschiedenen Konzepte einer Zivilreligion sowie die jungst erhobene These von der Sakralitat der Person einer kritischen Analyse. Sein Ergebnis: Der freiheitliche Verfassungsstaat muss auch die Wiederkehr des Religioesen sakular verwalten. Er bedarf keiner sakralen Aura und keines Mythos. Um seine ratio zu verstehen, mussen wir weder vom Fortwirken des Heiligen im politischen Gemeinwesen ausgehen noch dessen Burger mit dem Attribut der Sakralitat versehen oder hinter fundamentalen Rechtsgarantien sogleich etwas Numinoses vermuten. Die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens.