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Die Anzahl der zuruckgerufenen Produkte ist innerhalb des vergangenen Jahrzehnts drastisch gestiegen, und die Frage nach der zivilrechtlichen Ruckrufpflicht des Warenherstellers hat mittlerweile auch den Bundesgerichtshof erreicht. Diese Entwicklungen nimmt Mareike Schmidt zum Anlass, um den Produktruckruf nach deutschem und schweizerischem Recht zu untersuchen. Im ersten Teil der Arbeit steht die Ruckrufpflicht des Warenherstellers als zivilrechtliche Verkehrspflicht im Mittelpunkt. Deren Voraussetzungen und ihr Umfang einschliesslich der entsprechenden Kostentragungspflicht werden eingehend analysiert. Anschliessend eroertert die Autorin die zeitlichen Grenzen der Ruckrufpflicht, die Frage eines Anspruchs auf Produktruckruf sowie die Verpflichtung zum Ruckruf bei arbeitsteiliger Produktion. Im zweiten Teil der Arbeit pruft sie nach nationalem und internationalem Recht (CISG), inwiefern der Endhersteller von dem Zulieferer, dessen Produkt die Gefahrlichkeit des Endprodukts verursacht hat, die Ersetzung der Kosten einer Ruckrufaktion verlangen kann.
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Die Anzahl der zuruckgerufenen Produkte ist innerhalb des vergangenen Jahrzehnts drastisch gestiegen, und die Frage nach der zivilrechtlichen Ruckrufpflicht des Warenherstellers hat mittlerweile auch den Bundesgerichtshof erreicht. Diese Entwicklungen nimmt Mareike Schmidt zum Anlass, um den Produktruckruf nach deutschem und schweizerischem Recht zu untersuchen. Im ersten Teil der Arbeit steht die Ruckrufpflicht des Warenherstellers als zivilrechtliche Verkehrspflicht im Mittelpunkt. Deren Voraussetzungen und ihr Umfang einschliesslich der entsprechenden Kostentragungspflicht werden eingehend analysiert. Anschliessend eroertert die Autorin die zeitlichen Grenzen der Ruckrufpflicht, die Frage eines Anspruchs auf Produktruckruf sowie die Verpflichtung zum Ruckruf bei arbeitsteiliger Produktion. Im zweiten Teil der Arbeit pruft sie nach nationalem und internationalem Recht (CISG), inwiefern der Endhersteller von dem Zulieferer, dessen Produkt die Gefahrlichkeit des Endprodukts verursacht hat, die Ersetzung der Kosten einer Ruckrufaktion verlangen kann.