Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Wir erwarten von der oeffentlichen Verwaltung viel: Sie soll vorausschauend und engagiert handeln, aber die notwendige Distanz zur Freiheitssphare des Einzelnen wahren, auf neue Herausforderungen schnell reagieren, aber berechenbar entscheiden, eigenverantwortlich tatig sein und sich zugleich in einen Europaischen Verwaltungsverbund einfugen. Dazu mussen die notwendigen Rechtsinstrumente zur Verfugung gestellt, unterhalten und immer wieder nachjustiert werden. Das ist die Aufgabe der verwaltungsrechtlichen Dogmatik. Dogmatik soll die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichern und zugleich die notwendigen Anpassungsleistungen des Rechtssystems in Bahnen lenken. Mit beidem dient sie elementaren rechtsstaatlichen Forderungen nach Rechtssicherheit, Wirksamkeit des Rechts und Rationalitat. Dogmatik meint nicht Rigiditat und Unbeweglichkeit. Die Verwaltungsrechtsordnung ist fortgesetzt in Bewegung, nicht erst im Zuge der Europaisierung und Internationalisierung. Diese Bewegung muss aufgefangen und ihrerseits systematisch verarbeitet werden. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: fur die Lehre von den Rechtsquellen, den Handlungsformen, den Rechtsschutz und fur das Verwaltungsorganisationsrecht. Er zeigt Engfuhrungen der uberkommenen verwaltungsrechtlichen Methode auf und arbeitet Reformnotwendigkeiten heraus. Besonderen Wert legt der Autor auf die Einbeziehung des Unionsrechts. Dabei geht es um das Konzept einer zeitgerechten Dogmatik, die die Anforderungen von Stabilitat und Flexibilitat in ihren Strukturen selbst zum Ausgleich bringt.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Wir erwarten von der oeffentlichen Verwaltung viel: Sie soll vorausschauend und engagiert handeln, aber die notwendige Distanz zur Freiheitssphare des Einzelnen wahren, auf neue Herausforderungen schnell reagieren, aber berechenbar entscheiden, eigenverantwortlich tatig sein und sich zugleich in einen Europaischen Verwaltungsverbund einfugen. Dazu mussen die notwendigen Rechtsinstrumente zur Verfugung gestellt, unterhalten und immer wieder nachjustiert werden. Das ist die Aufgabe der verwaltungsrechtlichen Dogmatik. Dogmatik soll die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichern und zugleich die notwendigen Anpassungsleistungen des Rechtssystems in Bahnen lenken. Mit beidem dient sie elementaren rechtsstaatlichen Forderungen nach Rechtssicherheit, Wirksamkeit des Rechts und Rationalitat. Dogmatik meint nicht Rigiditat und Unbeweglichkeit. Die Verwaltungsrechtsordnung ist fortgesetzt in Bewegung, nicht erst im Zuge der Europaisierung und Internationalisierung. Diese Bewegung muss aufgefangen und ihrerseits systematisch verarbeitet werden. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: fur die Lehre von den Rechtsquellen, den Handlungsformen, den Rechtsschutz und fur das Verwaltungsorganisationsrecht. Er zeigt Engfuhrungen der uberkommenen verwaltungsrechtlichen Methode auf und arbeitet Reformnotwendigkeiten heraus. Besonderen Wert legt der Autor auf die Einbeziehung des Unionsrechts. Dabei geht es um das Konzept einer zeitgerechten Dogmatik, die die Anforderungen von Stabilitat und Flexibilitat in ihren Strukturen selbst zum Ausgleich bringt.