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Unter der Geltung eines Gewaltmonopols, dessen Dienstleistungen nicht nur durch die Rechtsgemeinschaft uber Steuermittel finanziert werden, sondern auch eine individuelle Kostenbeitragspflicht ausloesen, muss es ein Anliegen des Rechtsstaats sein, auch wirtschaftlich schwachen Personen Zugang zur staatlichen Gerichts- und Vollstreckungsgewalt zu gewahren. Da der moderne Rechtsstaat auf die professionelle Beratung und Prozessvertretung durch die privatrechtlich organisierte Anwaltschaft nicht verzichten kann, ist das Problem der Rechtsschutzgewahrung nicht einfach durch eine Reform des Gerichtskostenwesens zu loesen. Der Staat muss im Einzelfall eine Prozesskostenhilfe erbringen. Simon Moebius befasst sich mit den rechtlichen Schwierigkeiten des geltenden einfachen Rechts der Prozesskostenhilfe und den Neuerungen, die die jungste Reform im Sommer 2013 mit sich brachte. Er zeigt die verfassungsrechtliche Herkunft und das Wesen dieses Instituts auf und versucht, Massstabe fur die Rechtsanwendung und Loesungen fur eine Verbesserung der Prozesskostenhilfe zu entwickeln.
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Unter der Geltung eines Gewaltmonopols, dessen Dienstleistungen nicht nur durch die Rechtsgemeinschaft uber Steuermittel finanziert werden, sondern auch eine individuelle Kostenbeitragspflicht ausloesen, muss es ein Anliegen des Rechtsstaats sein, auch wirtschaftlich schwachen Personen Zugang zur staatlichen Gerichts- und Vollstreckungsgewalt zu gewahren. Da der moderne Rechtsstaat auf die professionelle Beratung und Prozessvertretung durch die privatrechtlich organisierte Anwaltschaft nicht verzichten kann, ist das Problem der Rechtsschutzgewahrung nicht einfach durch eine Reform des Gerichtskostenwesens zu loesen. Der Staat muss im Einzelfall eine Prozesskostenhilfe erbringen. Simon Moebius befasst sich mit den rechtlichen Schwierigkeiten des geltenden einfachen Rechts der Prozesskostenhilfe und den Neuerungen, die die jungste Reform im Sommer 2013 mit sich brachte. Er zeigt die verfassungsrechtliche Herkunft und das Wesen dieses Instituts auf und versucht, Massstabe fur die Rechtsanwendung und Loesungen fur eine Verbesserung der Prozesskostenhilfe zu entwickeln.