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Das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft gilt als kompliziert und unausgewogen. Speziell die unbeschrankte Kommanditistenhaftung ( 176 HGB) sieht sich seit uber 150 Jahren fundamentaler Kritik ausgesetzt. Nachdem im Recht der GbR rechtsfortbildend die Akzessorietatstheorie anerkannt wurde, hat sich - zunachst unbemerkt - die Normsituation des 176 HGB vollkommen gewandelt. Infolgedessen zeigen sich sukzessive weitere gravierende Systembruche und schlechterdings unertragliche Wertungswiderspruche. Christof Lehnen untersucht den vielschichtigen Problemkomplex erstmals in seiner vollen Breite. Eine eingehende Auswertung der Gesetzgebungsgeschichte legt dabei ein langst vergessenes Strukturprinzip offen, das es erlaubt, das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft auch im Verhaltnis zum heutigen Haftungsrecht der GbR einfach und stimmig zu beschreiben, namlich den Grundsatz der komplementargleichen Kommanditistenhaftung.
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Das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft gilt als kompliziert und unausgewogen. Speziell die unbeschrankte Kommanditistenhaftung ( 176 HGB) sieht sich seit uber 150 Jahren fundamentaler Kritik ausgesetzt. Nachdem im Recht der GbR rechtsfortbildend die Akzessorietatstheorie anerkannt wurde, hat sich - zunachst unbemerkt - die Normsituation des 176 HGB vollkommen gewandelt. Infolgedessen zeigen sich sukzessive weitere gravierende Systembruche und schlechterdings unertragliche Wertungswiderspruche. Christof Lehnen untersucht den vielschichtigen Problemkomplex erstmals in seiner vollen Breite. Eine eingehende Auswertung der Gesetzgebungsgeschichte legt dabei ein langst vergessenes Strukturprinzip offen, das es erlaubt, das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft auch im Verhaltnis zum heutigen Haftungsrecht der GbR einfach und stimmig zu beschreiben, namlich den Grundsatz der komplementargleichen Kommanditistenhaftung.