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Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzundet. Er unternimmt es, die Einschatzungsprarogative des Gesetzgebers auf ausgewahlten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag fur die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgepragte hermeneutische Konkretisierung durch das UEbermass- und das Untermassverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivitat der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwartige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lasst.
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Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzundet. Er unternimmt es, die Einschatzungsprarogative des Gesetzgebers auf ausgewahlten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag fur die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgepragte hermeneutische Konkretisierung durch das UEbermass- und das Untermassverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivitat der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwartige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lasst.