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Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat. Das hierdurch eingefuhrte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfallige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 gefuhrt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt unter Vorzeichen von Globalisierung und Europaisierung, vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der Sozialstaatsdebatten klart auf uber unterschiedliche Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen Entwicklungswege des OEffentlichen Rechts der Bonner Republik nach.
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Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat. Das hierdurch eingefuhrte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfallige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 gefuhrt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt unter Vorzeichen von Globalisierung und Europaisierung, vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der Sozialstaatsdebatten klart auf uber unterschiedliche Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen Entwicklungswege des OEffentlichen Rechts der Bonner Republik nach.