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Spatestens seit den Anschlagen des 11. September 2001 praktizieren einige Staaten weltweit gezielte Toetungen wirklicher oder vermeintlicher Terroristen. Diese nicht nur von Menschenrechtsorganisationen als ‘Hinrichtungen ohne Strafurteil’ kritisierte Praxis wirft zahlreiche voelkerrechtliche Fragen auf. Martin Felix Hoefer betritt mit eigenen Loesungsansatzen in vielen Punkten Neuland, um drangende Fragen zum ius ad bellum und ius in bello zu beantworten. Besonderes Augenmerk legt er nicht nur auf das Neutralitatsrecht, sondern auch auf traditionelles Gewohnheitsrecht, das trotz der Kodifizierung humanitarrechtlicher Regelungen weiterhin Geltung beanspruchen kann. Dabei ist seine Argumentation weder realitatsblind noch voelkerrechtsnihilistisch. Anhand der herausgearbeiteten Grundsatze nimmt der Autor abschliessend eine Bewertung des wohl prominentesten Beispiels gezielter Toetung vor: Der Liquidierung Osama bin Ladens.
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Spatestens seit den Anschlagen des 11. September 2001 praktizieren einige Staaten weltweit gezielte Toetungen wirklicher oder vermeintlicher Terroristen. Diese nicht nur von Menschenrechtsorganisationen als ‘Hinrichtungen ohne Strafurteil’ kritisierte Praxis wirft zahlreiche voelkerrechtliche Fragen auf. Martin Felix Hoefer betritt mit eigenen Loesungsansatzen in vielen Punkten Neuland, um drangende Fragen zum ius ad bellum und ius in bello zu beantworten. Besonderes Augenmerk legt er nicht nur auf das Neutralitatsrecht, sondern auch auf traditionelles Gewohnheitsrecht, das trotz der Kodifizierung humanitarrechtlicher Regelungen weiterhin Geltung beanspruchen kann. Dabei ist seine Argumentation weder realitatsblind noch voelkerrechtsnihilistisch. Anhand der herausgearbeiteten Grundsatze nimmt der Autor abschliessend eine Bewertung des wohl prominentesten Beispiels gezielter Toetung vor: Der Liquidierung Osama bin Ladens.