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Die auswartige Kulturverwaltung der fruhen Bundesrepublik ist gekennzeichnet durch ein komplexes Geflecht politischer Interessen und verfassungsrechtlicher Kompetenzen. Matthias Bode zeichnet die veranderten gesellschaftspolitischen Erwartungen - von der sog. Deutschtumspflege im Ausland Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur zwischenstaatlichen Gesellschaftspolitik Ende der 1970er Jahre - nach und stellt deren Einfluss auf das Verfassungsrecht dar. Dabei lasst die Analyse von Genese und Wirkungsweise der Kulturabkommen mit fremden Staaten sowie der zwischen Bund und Landern sorgfaltig ausgehandelten Verfahrensregelungen , etwa der Lindauer Vereinbarung oder der Kramer-Heubl-Absprache, Ruckschlusse auf das Konzept der Rechtsnorm und die traditionelle Rechtsquellenlehre zu. Eine verfassungsrechtliche Kategorisierung dieser Phanomene erweist sich fur ihr Verstandnis als unzureichend; vielmehr ist die starkere Einbeziehung rechtssoziologischer Perspektiven erforderlich.
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Die auswartige Kulturverwaltung der fruhen Bundesrepublik ist gekennzeichnet durch ein komplexes Geflecht politischer Interessen und verfassungsrechtlicher Kompetenzen. Matthias Bode zeichnet die veranderten gesellschaftspolitischen Erwartungen - von der sog. Deutschtumspflege im Ausland Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur zwischenstaatlichen Gesellschaftspolitik Ende der 1970er Jahre - nach und stellt deren Einfluss auf das Verfassungsrecht dar. Dabei lasst die Analyse von Genese und Wirkungsweise der Kulturabkommen mit fremden Staaten sowie der zwischen Bund und Landern sorgfaltig ausgehandelten Verfahrensregelungen , etwa der Lindauer Vereinbarung oder der Kramer-Heubl-Absprache, Ruckschlusse auf das Konzept der Rechtsnorm und die traditionelle Rechtsquellenlehre zu. Eine verfassungsrechtliche Kategorisierung dieser Phanomene erweist sich fur ihr Verstandnis als unzureichend; vielmehr ist die starkere Einbeziehung rechtssoziologischer Perspektiven erforderlich.