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Wie verhalt sich der tatsachliche Befund eines massgeblich von oeffentlichen oder jedenfalls oeffentlich gefoerderten Kultureinrichtungen gepragten kulturellen Lebens zu dem kunstlerischen und kulturellen Freiheitsparadigma, das dem Grundgesetz zugrunde liegt? Sophie-Charlotte Lenski rekonstruiert vor dem Hintergrund dieser Frage ein einheitliches Recht der Kulturverwaltung, in dessen Mittelpunkt die Zeichenfunktion von Kulturwerken als zentrales Unterscheidungsmerkmal steht. Den politischen wie rechtlichen Widerstreit zwischen der Bewahrung von Vorhandenem und der Schoepfung von Neuem, zwischen Schutz und Foerderung von Kultur, loest sie dabei uber das verbindende Element der geistigen Wertschoepfung und legt so den Blick frei auf den Konflikt zwischen gesellschaftlicher Funktionalisierung der Kultur und kultureller Freiheitsentfaltung des Einzelnen.
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Wie verhalt sich der tatsachliche Befund eines massgeblich von oeffentlichen oder jedenfalls oeffentlich gefoerderten Kultureinrichtungen gepragten kulturellen Lebens zu dem kunstlerischen und kulturellen Freiheitsparadigma, das dem Grundgesetz zugrunde liegt? Sophie-Charlotte Lenski rekonstruiert vor dem Hintergrund dieser Frage ein einheitliches Recht der Kulturverwaltung, in dessen Mittelpunkt die Zeichenfunktion von Kulturwerken als zentrales Unterscheidungsmerkmal steht. Den politischen wie rechtlichen Widerstreit zwischen der Bewahrung von Vorhandenem und der Schoepfung von Neuem, zwischen Schutz und Foerderung von Kultur, loest sie dabei uber das verbindende Element der geistigen Wertschoepfung und legt so den Blick frei auf den Konflikt zwischen gesellschaftlicher Funktionalisierung der Kultur und kultureller Freiheitsentfaltung des Einzelnen.