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Die seit uber 100 Jahren uberlieferte Zivilrechtsdogmatik kann manche Regelung des BGB nicht stimmig erklaren, weil selbst gebildete und alte Begriffe die Wahrnehmung des Gesetzestextes teils behindern. Christian Froede untersucht begriffliche Unterschiede, die im BGB sprachlich angelegt sind, zwischen Willenserklarung, Vornahme eines Rechtsgeschafts und Rechtsgeschaft sowie Handlungs- und Geschaftsfahigkeit. Er will sie auf Grundlage des Gesetzes herausarbeiten (und nicht das Gesetz anhand alterer Begriffe erfassen), um ein angemessenes Modell rechtsgeschaftlichen Handelns bilden zu koennen. Er schlagt vor, auch auf sprachwissenschaftliche und -philosophische Modelle zuruckzugreifen, was nach seiner Meinung und uber diese Arbeit hinausverweisend bei den europaischen Bemuhungen der Privatrechtsvereinheitlichung zur Plausibilisierung der Ertrage der Pandektistik des 19. Jahrhunderts, also der Regelungen des BGB, beitragen koennte.
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Die seit uber 100 Jahren uberlieferte Zivilrechtsdogmatik kann manche Regelung des BGB nicht stimmig erklaren, weil selbst gebildete und alte Begriffe die Wahrnehmung des Gesetzestextes teils behindern. Christian Froede untersucht begriffliche Unterschiede, die im BGB sprachlich angelegt sind, zwischen Willenserklarung, Vornahme eines Rechtsgeschafts und Rechtsgeschaft sowie Handlungs- und Geschaftsfahigkeit. Er will sie auf Grundlage des Gesetzes herausarbeiten (und nicht das Gesetz anhand alterer Begriffe erfassen), um ein angemessenes Modell rechtsgeschaftlichen Handelns bilden zu koennen. Er schlagt vor, auch auf sprachwissenschaftliche und -philosophische Modelle zuruckzugreifen, was nach seiner Meinung und uber diese Arbeit hinausverweisend bei den europaischen Bemuhungen der Privatrechtsvereinheitlichung zur Plausibilisierung der Ertrage der Pandektistik des 19. Jahrhunderts, also der Regelungen des BGB, beitragen koennte.