Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Das Verbot des Romanes Esra von Maxim Biller sorgte fur kontroverse Auseinandersetzungen und beschaftigte schliesslich das Bundesverfassungsgericht: Um der schwierigen Abwagung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persoenlichkeitsrecht Herr zu werden, griff das Gericht auf den originar literaturwissenschaftlichen Begriff der Fiktionalitat zuruck. Doch ist der Rekurs auf das Fiktionale geeignet, um rechtliche Konflikte zwischen Persoenlichkeitsschutz und Kunstfreiheit aufzuloesen? Das Kriterium erweist sich bei naherer Betrachtung als vage und schwer konturierbar. Mareike Riedel untersucht deshalb im vorliegenden Buch die Frage nach der Fiktionalitat eines literarischen Textes rechts- und literaturwissenschaftlich. Dabei tragt sie der Autonomie des Rezeptionsverhaltens Rechnung und nimmt so das Bundesverfassungsgericht mit seiner Forderung nach einer kunstspezifischen Betrachtung beim Wort.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Das Verbot des Romanes Esra von Maxim Biller sorgte fur kontroverse Auseinandersetzungen und beschaftigte schliesslich das Bundesverfassungsgericht: Um der schwierigen Abwagung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persoenlichkeitsrecht Herr zu werden, griff das Gericht auf den originar literaturwissenschaftlichen Begriff der Fiktionalitat zuruck. Doch ist der Rekurs auf das Fiktionale geeignet, um rechtliche Konflikte zwischen Persoenlichkeitsschutz und Kunstfreiheit aufzuloesen? Das Kriterium erweist sich bei naherer Betrachtung als vage und schwer konturierbar. Mareike Riedel untersucht deshalb im vorliegenden Buch die Frage nach der Fiktionalitat eines literarischen Textes rechts- und literaturwissenschaftlich. Dabei tragt sie der Autonomie des Rezeptionsverhaltens Rechnung und nimmt so das Bundesverfassungsgericht mit seiner Forderung nach einer kunstspezifischen Betrachtung beim Wort.