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Mit der Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen fur zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die papstliche Obedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende erste Teilband zum Elsass enthalt die Kirchenordnungen der Reichsstadt Strassburg aus den Jahren zwischen 1523 und 1617. Mit Martin Bucer, Wolfgang Capito und Kaspar Hedio verfugte Strassburg uber gleich drei bedeutende Persoenlichkeiten der Reformation, welche die kirchliche Neugestaltung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Landern Europas massgeblich beeinflussten. In den theologischen Auseinandersetzungen zwischen Lutheranern und Zwinglianern nahm Strassburg eine vermittelnde Position ein. Aus ihr heraus formulierte die Stadt mit der Confessio Tetrapolitana ein eigenes Bekenntnis und entwickelte in der ersten Halfte des 16. Jh. eine eigene Kirchenorganisation, die vor allem auf Johannes Calvin und die reformierte Kirche grosse Wirkung ausubte.
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Mit der Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen fur zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die papstliche Obedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende erste Teilband zum Elsass enthalt die Kirchenordnungen der Reichsstadt Strassburg aus den Jahren zwischen 1523 und 1617. Mit Martin Bucer, Wolfgang Capito und Kaspar Hedio verfugte Strassburg uber gleich drei bedeutende Persoenlichkeiten der Reformation, welche die kirchliche Neugestaltung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Landern Europas massgeblich beeinflussten. In den theologischen Auseinandersetzungen zwischen Lutheranern und Zwinglianern nahm Strassburg eine vermittelnde Position ein. Aus ihr heraus formulierte die Stadt mit der Confessio Tetrapolitana ein eigenes Bekenntnis und entwickelte in der ersten Halfte des 16. Jh. eine eigene Kirchenorganisation, die vor allem auf Johannes Calvin und die reformierte Kirche grosse Wirkung ausubte.