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Mit der Einfuhrung der Reformation mussten in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen abgefasst werden, nicht zuletzt weil die papstliche Oboedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannt wurden. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende Band erfasst ein Territorium ausserhalb des Reichs. Siebenburgen wurde zum Sonderfall konfessionellen Miteinanders von vier rezipierten und weiteren tolerierten Konfessionen; das ius reformandi lag bei den Gemeinden. Den allgemeinen Rahmen schufen Landtagsbeschlusse, die den Schwerpunkt des ersten, Siebenburgen allgemein betreffenden Teils bilden. Seit jeher besondere Aufmerksamkeit fand die dortige deutschsprachige Minderheit, die ein exemtes Rechtsgebiet besass und im 16. Jahrhundert eine eigene landeskirchliche Organisation aufbaute. Ein Teil ediert zentrale Texte ihrer Reformationsgeschichte wie das Reformationsbuchlein fur Kronstadt und das Burzenland von 1543 und die Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenburgen von 1547 wie auch 80 weitere kirchenordnende Texte weltlicher Instanzen wie auch der geistlichen Selbstverwaltung.
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Mit der Einfuhrung der Reformation mussten in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen abgefasst werden, nicht zuletzt weil die papstliche Oboedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannt wurden. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende Band erfasst ein Territorium ausserhalb des Reichs. Siebenburgen wurde zum Sonderfall konfessionellen Miteinanders von vier rezipierten und weiteren tolerierten Konfessionen; das ius reformandi lag bei den Gemeinden. Den allgemeinen Rahmen schufen Landtagsbeschlusse, die den Schwerpunkt des ersten, Siebenburgen allgemein betreffenden Teils bilden. Seit jeher besondere Aufmerksamkeit fand die dortige deutschsprachige Minderheit, die ein exemtes Rechtsgebiet besass und im 16. Jahrhundert eine eigene landeskirchliche Organisation aufbaute. Ein Teil ediert zentrale Texte ihrer Reformationsgeschichte wie das Reformationsbuchlein fur Kronstadt und das Burzenland von 1543 und die Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenburgen von 1547 wie auch 80 weitere kirchenordnende Texte weltlicher Instanzen wie auch der geistlichen Selbstverwaltung.