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Die Frage nach der Staatshaftung fur judikatives Unrecht betrifft eine besonders komplexe Thematik. Einerseits besteht offenkundig die Gefahr, durch Zulassung der Haftung des Staates (nicht des Richters als Individuum) fur behauptete richterliche Fehlentscheidungen den regularen Instanzenzug zu unterlaufen und einen regressus ad infinitum zu eroeffnen. Andererseits sehen sowohl die deutsche als auch die meisten europaischen Rechtsordnungen in gewissen Fallkonstellationen eine Haftung fur judikatives Unrecht vor. Erforderlich ist daher ein dogmatisches Modell, das Grund und Grenzen der Staatshaftung fur judikatives Unrecht zu bestimmen vermag. Marten Breuer entwirft dieses Modell zunachst fur die deutsche Rechtsordnung und untersucht anschliessend dessen UEbertragbarkeit auf das Europa- und Voelkerrecht. Hierdurch erfahrt die Thematik erstmals eine rechtsordnungsubergreifenden Analyse.
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Die Frage nach der Staatshaftung fur judikatives Unrecht betrifft eine besonders komplexe Thematik. Einerseits besteht offenkundig die Gefahr, durch Zulassung der Haftung des Staates (nicht des Richters als Individuum) fur behauptete richterliche Fehlentscheidungen den regularen Instanzenzug zu unterlaufen und einen regressus ad infinitum zu eroeffnen. Andererseits sehen sowohl die deutsche als auch die meisten europaischen Rechtsordnungen in gewissen Fallkonstellationen eine Haftung fur judikatives Unrecht vor. Erforderlich ist daher ein dogmatisches Modell, das Grund und Grenzen der Staatshaftung fur judikatives Unrecht zu bestimmen vermag. Marten Breuer entwirft dieses Modell zunachst fur die deutsche Rechtsordnung und untersucht anschliessend dessen UEbertragbarkeit auf das Europa- und Voelkerrecht. Hierdurch erfahrt die Thematik erstmals eine rechtsordnungsubergreifenden Analyse.