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Im Markenrecht gilt das Prioritatsprinzip. Der Beklagte kann sich gegenuber dem Klager daher erfolgreich verteidigen, wenn er uber eine Marke verfugt, die alter als das Klagezeichen ist. Doch gilt dies auch, wenn die Marke einem Dritten gehoert? Die Rechtsprechung hat dies fallweise bejaht. Frederik Thiering bereitet das Thema umfassend auf. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Verteidigung zum einen moeglich sein kann, wenn dem Beklagten fur die altere Marke des Dritten eine Benutzungserlaubnis, insbesondere in Form einer Lizenz, erteilt worden ist. Zum anderen kann sie in Betracht kommen, wenn der Beklagte als Prozessstandschafter berechtigt ware, einen aus der alteren Marke des Dritten resultierenden Gegenanspruch gegen das Klagezeichen geltend zu machen. Dabei werden nicht nur die dogmatischen Grundlagen untersucht, sondern auch zahlreiche praktisch bedeutsame Einzelfragen behandelt, z.B. der Lizenzerwerb erst nach Beginn des Prozesses. Der Autor wurde mit dem Fakultatspreis 2010 der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.
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Im Markenrecht gilt das Prioritatsprinzip. Der Beklagte kann sich gegenuber dem Klager daher erfolgreich verteidigen, wenn er uber eine Marke verfugt, die alter als das Klagezeichen ist. Doch gilt dies auch, wenn die Marke einem Dritten gehoert? Die Rechtsprechung hat dies fallweise bejaht. Frederik Thiering bereitet das Thema umfassend auf. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Verteidigung zum einen moeglich sein kann, wenn dem Beklagten fur die altere Marke des Dritten eine Benutzungserlaubnis, insbesondere in Form einer Lizenz, erteilt worden ist. Zum anderen kann sie in Betracht kommen, wenn der Beklagte als Prozessstandschafter berechtigt ware, einen aus der alteren Marke des Dritten resultierenden Gegenanspruch gegen das Klagezeichen geltend zu machen. Dabei werden nicht nur die dogmatischen Grundlagen untersucht, sondern auch zahlreiche praktisch bedeutsame Einzelfragen behandelt, z.B. der Lizenzerwerb erst nach Beginn des Prozesses. Der Autor wurde mit dem Fakultatspreis 2010 der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.