Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die wachsende Zahl internationaler Gerichte fuhrte bereits in der Vergangenheit zu Zustandigkeits- und Auslegungskonflikten. Wegen der zunehmenden Aktivitat der Europaischen Union auf internationaler Ebene machen diese Konflikte auch vor dem EuGH nicht halt. Vor dem Hintergrund von dessen ausschliesslicher Zustandigkeit, wird sein Verhaltnis zu internationalen Gerichten wie dem Seegerichtshof, den Streitbeilegungsorganen der WTO oder dem EGMR untersucht. Tobias Lock eroertert, inwieweit im Voelkerrecht praktizierte und diskutierte Loesungsansatze auch fur den EuGH fruchtbar gemacht werden koennen. Die Schwerpunkte liegen auf der ausschliesslichen Zustandigkeit des EuGH fur Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und dabei insbesondere auf der Frage, ob andere Gerichte die ausschliessliche Zustandigkeit anerkennen mussen, sowie auf dem Verhaltnis des EuGH zum EGMR, vor allem nach einem Beitritt der EU zur EMRK.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die wachsende Zahl internationaler Gerichte fuhrte bereits in der Vergangenheit zu Zustandigkeits- und Auslegungskonflikten. Wegen der zunehmenden Aktivitat der Europaischen Union auf internationaler Ebene machen diese Konflikte auch vor dem EuGH nicht halt. Vor dem Hintergrund von dessen ausschliesslicher Zustandigkeit, wird sein Verhaltnis zu internationalen Gerichten wie dem Seegerichtshof, den Streitbeilegungsorganen der WTO oder dem EGMR untersucht. Tobias Lock eroertert, inwieweit im Voelkerrecht praktizierte und diskutierte Loesungsansatze auch fur den EuGH fruchtbar gemacht werden koennen. Die Schwerpunkte liegen auf der ausschliesslichen Zustandigkeit des EuGH fur Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und dabei insbesondere auf der Frage, ob andere Gerichte die ausschliessliche Zustandigkeit anerkennen mussen, sowie auf dem Verhaltnis des EuGH zum EGMR, vor allem nach einem Beitritt der EU zur EMRK.