Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Zu den klassischen Argumentationsmustern des Verwaltungsrechts gehoert die Vorstellung der nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens. Bezeichnet wird damit regelmassig ein Nachrang des Verfahrensrechts gegenuber dem materiellen Recht. Diese lange Zeit als selbstverstandlich angesehene Zuweisung gerat durch verfahrensbezogene Vorgaben des Europarechts, aber auch durch Anstoesse, die das deutsche Recht aus sich heraus entwickelt hat, zunehmend in Bewegung. Christian Quabeck arbeitet verschiedene Erscheinungsformen der Prozeduralisierung des Verwaltungsrechts heraus, die eine sehr viel starkere Rolle des verfahrensbezogenen Denkens indizieren, als unter dem Topos der nur dienenden Funktion des Verfahrens angenommen. Dieser Stellenwert erfordert, so der Autor, die Verfahrensidee systematisch und nachhaltiger als bisher auch in das Allgemeine Verwaltungsrecht hinein zu entfalten.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Zu den klassischen Argumentationsmustern des Verwaltungsrechts gehoert die Vorstellung der nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens. Bezeichnet wird damit regelmassig ein Nachrang des Verfahrensrechts gegenuber dem materiellen Recht. Diese lange Zeit als selbstverstandlich angesehene Zuweisung gerat durch verfahrensbezogene Vorgaben des Europarechts, aber auch durch Anstoesse, die das deutsche Recht aus sich heraus entwickelt hat, zunehmend in Bewegung. Christian Quabeck arbeitet verschiedene Erscheinungsformen der Prozeduralisierung des Verwaltungsrechts heraus, die eine sehr viel starkere Rolle des verfahrensbezogenen Denkens indizieren, als unter dem Topos der nur dienenden Funktion des Verfahrens angenommen. Dieser Stellenwert erfordert, so der Autor, die Verfahrensidee systematisch und nachhaltiger als bisher auch in das Allgemeine Verwaltungsrecht hinein zu entfalten.