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Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht machtig sind, sind auf die Hilfestellung eines Dolmetschers angewiesen. Sowohl Strafrechtswissenschaftler als auch Strafrechtspraktiker gehen davon aus, dass nur eine woertliche UEbertragung richtiges Dolmetschen gewahrleistet, und nur durch eine solche sowohl das Strafverfolgungsinteresse des Gerichts als auch das Verteidigungsinteresse des Beschuldigten gewahrt bleibt. Ganz anders sieht das die UEbersetzungswissenschaft. Sie weist darauf hin, dass Woertlichkeit als Kriterium fur gelungenes Dolmetschen ganzlich unbrauchbar ist. Christian Kranjcic ubertragt die Erkenntnisse der UEbersetzungswissenschaft auf die Frage, wie im Strafverfahren zu dolmetschen sei. Von groesster Bedeutung ist dabei, zu unterscheiden, ob der Dolmetscher im Auftrag des Gerichts, des Zeugen oder des Beschuldigten tatig wird und entsprechend, an wessen Interessen er seine UEbertragung auszurichten hat.
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Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht machtig sind, sind auf die Hilfestellung eines Dolmetschers angewiesen. Sowohl Strafrechtswissenschaftler als auch Strafrechtspraktiker gehen davon aus, dass nur eine woertliche UEbertragung richtiges Dolmetschen gewahrleistet, und nur durch eine solche sowohl das Strafverfolgungsinteresse des Gerichts als auch das Verteidigungsinteresse des Beschuldigten gewahrt bleibt. Ganz anders sieht das die UEbersetzungswissenschaft. Sie weist darauf hin, dass Woertlichkeit als Kriterium fur gelungenes Dolmetschen ganzlich unbrauchbar ist. Christian Kranjcic ubertragt die Erkenntnisse der UEbersetzungswissenschaft auf die Frage, wie im Strafverfahren zu dolmetschen sei. Von groesster Bedeutung ist dabei, zu unterscheiden, ob der Dolmetscher im Auftrag des Gerichts, des Zeugen oder des Beschuldigten tatig wird und entsprechend, an wessen Interessen er seine UEbertragung auszurichten hat.