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Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsatze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zuganglich. Er stellt dabei anknupfend an eigene fruhere Arbeiten die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage. Im Mittelpunkt steht fur ihn nicht mehr die Frage nach den allgemeinen Kriterien der Auslegung von Gesetzestexten, sondern das Verhaltnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch begreift er als Entscheidung von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt aufgrund der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Immer klarer tritt dabei die Bedeutung der roemisch-rechtlichen Unterscheidung von res und actio als zentrales Motiv auch fur ein modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermoeglicht es, die grundlegenden Institutionen des Rechts auf ein System der Anspruche zu beziehen und beide zu einem System des Zivilrechts zusammenzufugen. Ihm schliesst sich dann das oeffentliche Recht mit neuen Fragestellungen an. Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters wirklichkeitsnah, bettet sie dabei aber zugleich auch in groessere geisteswissenschaftliche Zusammenhange ein. Fur das deutsche ohnehin stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich so eine Methodenlehre verstanden als Konzeption fur Lehre und Studium des Rechtes an. Zugleich werden Zuge einer zukunftigen europaischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre ruckt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.
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Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsatze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zuganglich. Er stellt dabei anknupfend an eigene fruhere Arbeiten die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage. Im Mittelpunkt steht fur ihn nicht mehr die Frage nach den allgemeinen Kriterien der Auslegung von Gesetzestexten, sondern das Verhaltnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch begreift er als Entscheidung von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt aufgrund der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Immer klarer tritt dabei die Bedeutung der roemisch-rechtlichen Unterscheidung von res und actio als zentrales Motiv auch fur ein modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermoeglicht es, die grundlegenden Institutionen des Rechts auf ein System der Anspruche zu beziehen und beide zu einem System des Zivilrechts zusammenzufugen. Ihm schliesst sich dann das oeffentliche Recht mit neuen Fragestellungen an. Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters wirklichkeitsnah, bettet sie dabei aber zugleich auch in groessere geisteswissenschaftliche Zusammenhange ein. Fur das deutsche ohnehin stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich so eine Methodenlehre verstanden als Konzeption fur Lehre und Studium des Rechtes an. Zugleich werden Zuge einer zukunftigen europaischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre ruckt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.