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Seit jeher wird die Rechtswissenschaft in die drei Saulen des burgerlichen, des oeffentlichen und des Strafrechts, sowie in dogmatische Facher und Grundlagenfacher aufgeteilt. Reflektiert, d.h. einer dem Anspruch theoretischer Konsistenz und Konsequenz verpflichteten Betrachtung unterworfen, wird diese Aufteilung indes so gut wie nicht. Die Regeln der intra disziplinaren Gewaltenteilung und Gewaltenzuordnung werden dementsprechend eher intuitiv gehandhabt denn bewusst formuliert, diskutiert und exekutiert. Dies macht sich in doppelter Weise bemerkbar. So pflegen, zum einen, Methodenfragen in der Rechtswissenschaft entweder auf einer abstrakten Ebene - im rechtsphilosophischen oder rechtstheoretischen Diskurs - behandelt oder auf einer konkreten, ausschliesslich anwendungsfixierten (Praxis-)Stufe - im dogmatischen Diskurs - thematisiert zu werden. Zum anderen werden Fragen des Verhaltnisses unterschiedlicher Disziplinen zueinander ausschliesslich als inter disziplinare aufgeworfen, als Fragen des (Aussen-)Verhaltnisses von Rechtswissenschaft zu Nachbarwissenschaften, nicht aber auch als intra disziplinare Fragen des Verhaltnisses der juridischen (Sub-)Disziplinen zueinander. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage, deren Gegenstand nicht das Recht als solches, sondern die Wissenschaft(en) vom Recht sind, wollen hier Abhilfe schaffen: indem sie zum einen den juridischen Theoriediskurs mit dem Praxisdiskurs zu verbinden suchen und indem sie zum anderen das Verhaltnis der einzelnen juridischen (Sub-)Disziplinen zu- und untereinander beleuchten.
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Seit jeher wird die Rechtswissenschaft in die drei Saulen des burgerlichen, des oeffentlichen und des Strafrechts, sowie in dogmatische Facher und Grundlagenfacher aufgeteilt. Reflektiert, d.h. einer dem Anspruch theoretischer Konsistenz und Konsequenz verpflichteten Betrachtung unterworfen, wird diese Aufteilung indes so gut wie nicht. Die Regeln der intra disziplinaren Gewaltenteilung und Gewaltenzuordnung werden dementsprechend eher intuitiv gehandhabt denn bewusst formuliert, diskutiert und exekutiert. Dies macht sich in doppelter Weise bemerkbar. So pflegen, zum einen, Methodenfragen in der Rechtswissenschaft entweder auf einer abstrakten Ebene - im rechtsphilosophischen oder rechtstheoretischen Diskurs - behandelt oder auf einer konkreten, ausschliesslich anwendungsfixierten (Praxis-)Stufe - im dogmatischen Diskurs - thematisiert zu werden. Zum anderen werden Fragen des Verhaltnisses unterschiedlicher Disziplinen zueinander ausschliesslich als inter disziplinare aufgeworfen, als Fragen des (Aussen-)Verhaltnisses von Rechtswissenschaft zu Nachbarwissenschaften, nicht aber auch als intra disziplinare Fragen des Verhaltnisses der juridischen (Sub-)Disziplinen zueinander. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage, deren Gegenstand nicht das Recht als solches, sondern die Wissenschaft(en) vom Recht sind, wollen hier Abhilfe schaffen: indem sie zum einen den juridischen Theoriediskurs mit dem Praxisdiskurs zu verbinden suchen und indem sie zum anderen das Verhaltnis der einzelnen juridischen (Sub-)Disziplinen zu- und untereinander beleuchten.