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Der Vorsatz des Taters kann entweder trotz eines Irrtums bejaht oder aber wegen eines Irrtums verneint werden. So begrenzt damit die irrtumsdogmatischen Antwortmoeglichkeiten auch erscheinen moegen - die zugrunde liegenden Wertungen sind um ein Vielfaches komplexer. Immerhin gilt es zu klaren, fur welche unvorhergesehen Geschehen der Beschuldigte vorsatzdeliktisch verantwortlich sein soll. Doch was sind Grund und Grenze sowie Massstab einer subjektiven Zurechnung von Unvorhergesehenem zum Vorsatz? Christoph Burchard untersucht diese Grundlagenprobleme und fuhrt sie einer in sich geschlossenen Loesung zu. Ausgehend von einer Systematisierung der verschiedenen Irrtumsfallgruppen - von den Klassikern wie der aberratio ictus zu den weniger bekannten Irrtumern wie dem uber Tatbestandsalternativen - stellt er die Normativitat des Vorsatzurteils in aller Deutlichkeit heraus. Um dieses Urteil nicht der Beliebigkeit preiszugeben, orientiert er die Irrtumslehre an der Schuld und erarbeitet daruber hinaus eine strafrechtsphilosophische Fundierung der Vorsatz- und Irrtumsdogmatik. Diese wird in Anlehnung an Max Webers Verantwortungsethik zum einen individualistisch begrundet, weist aber zum anderen auch dem konkret durch eine Tat angegriffenen Mitmenschen einen eigenen Stellenwert zu. Indem er diesen Ansatz fur die Fallloesung fruchtbar macht, dogmatisiert der Autor fallgruppenubergreifend gultige Argumentationsmuster. Diese sichern die aus Rechtsprechung und Lehre bekannten Ergebnisse teils zusatzlich ab, stellen sie teils grundsatzlich in Frage und teils auf eine neue Basis.
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Der Vorsatz des Taters kann entweder trotz eines Irrtums bejaht oder aber wegen eines Irrtums verneint werden. So begrenzt damit die irrtumsdogmatischen Antwortmoeglichkeiten auch erscheinen moegen - die zugrunde liegenden Wertungen sind um ein Vielfaches komplexer. Immerhin gilt es zu klaren, fur welche unvorhergesehen Geschehen der Beschuldigte vorsatzdeliktisch verantwortlich sein soll. Doch was sind Grund und Grenze sowie Massstab einer subjektiven Zurechnung von Unvorhergesehenem zum Vorsatz? Christoph Burchard untersucht diese Grundlagenprobleme und fuhrt sie einer in sich geschlossenen Loesung zu. Ausgehend von einer Systematisierung der verschiedenen Irrtumsfallgruppen - von den Klassikern wie der aberratio ictus zu den weniger bekannten Irrtumern wie dem uber Tatbestandsalternativen - stellt er die Normativitat des Vorsatzurteils in aller Deutlichkeit heraus. Um dieses Urteil nicht der Beliebigkeit preiszugeben, orientiert er die Irrtumslehre an der Schuld und erarbeitet daruber hinaus eine strafrechtsphilosophische Fundierung der Vorsatz- und Irrtumsdogmatik. Diese wird in Anlehnung an Max Webers Verantwortungsethik zum einen individualistisch begrundet, weist aber zum anderen auch dem konkret durch eine Tat angegriffenen Mitmenschen einen eigenen Stellenwert zu. Indem er diesen Ansatz fur die Fallloesung fruchtbar macht, dogmatisiert der Autor fallgruppenubergreifend gultige Argumentationsmuster. Diese sichern die aus Rechtsprechung und Lehre bekannten Ergebnisse teils zusatzlich ab, stellen sie teils grundsatzlich in Frage und teils auf eine neue Basis.