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Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der konsequenteste, innovativste und wirkungsmachtigste Rechtspositivist. In Prag geboren, in Wien aufgewachsen und dort bis 1930 als Professor und Verfassungsrichter tatig, musste er 1933 aus NS-Deutschland zunachst in die Schweiz, schliesslich in die USA emigrieren. Sein Ruhm und Ruf als leading jurist of the time grunden sich vor allem auf seine bahnbrechenden rechtstheoretischen Arbeiten, die unter dem Namen Reine Rechtslehre Furore gemacht haben. HKW 1 enthalt Kelsens Publikationen aus den Jahren 1905 bis 1910 und damit aus dessen vorkritischer Phase : beginnend mit der noch zu Studienzeiten verfassten Monographie Die Staatslehre des Dante Alighieri (1905) uber den seinerzeit einflussreichen Kommentar zur oesterreichischen Reichsratswahlordnung (1907) bis hin zu einigen Buchbesprechungen, die in dem von Werner Sombart und Max Weber herausgegebenen Archiv fur Sozialwissenschaft und Sozialpolitik im Jahre 1910 erschienen sind. Hier prasentiert sich Kelsen noch ganz in den konventionellen Bahnen der zeitgenoessischen Jurisprudenz. Nur Weniges deutet bereits zu dieser Zeit auf den die Rechtswissenschaft seiner Zeit radikal in Frage stellenden Reinen Rechtslehrer hin. Seinen fruhesten Veroeffentlichungen vorangestellt sind biographische Zeugnisse Kelsens, darunter die lange als verschollen geltende Autobiographie aus dem Jahre 1947.
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Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der konsequenteste, innovativste und wirkungsmachtigste Rechtspositivist. In Prag geboren, in Wien aufgewachsen und dort bis 1930 als Professor und Verfassungsrichter tatig, musste er 1933 aus NS-Deutschland zunachst in die Schweiz, schliesslich in die USA emigrieren. Sein Ruhm und Ruf als leading jurist of the time grunden sich vor allem auf seine bahnbrechenden rechtstheoretischen Arbeiten, die unter dem Namen Reine Rechtslehre Furore gemacht haben. HKW 1 enthalt Kelsens Publikationen aus den Jahren 1905 bis 1910 und damit aus dessen vorkritischer Phase : beginnend mit der noch zu Studienzeiten verfassten Monographie Die Staatslehre des Dante Alighieri (1905) uber den seinerzeit einflussreichen Kommentar zur oesterreichischen Reichsratswahlordnung (1907) bis hin zu einigen Buchbesprechungen, die in dem von Werner Sombart und Max Weber herausgegebenen Archiv fur Sozialwissenschaft und Sozialpolitik im Jahre 1910 erschienen sind. Hier prasentiert sich Kelsen noch ganz in den konventionellen Bahnen der zeitgenoessischen Jurisprudenz. Nur Weniges deutet bereits zu dieser Zeit auf den die Rechtswissenschaft seiner Zeit radikal in Frage stellenden Reinen Rechtslehrer hin. Seinen fruhesten Veroeffentlichungen vorangestellt sind biographische Zeugnisse Kelsens, darunter die lange als verschollen geltende Autobiographie aus dem Jahre 1947.