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Wesentliche Voraussetzung fur die Wirksamkeit des Europaischen Gemeinschaftsrechts ist seine Durchsetzung durch die nationalen Gerichte. Im Zivilprozess der Mitgliedstaaten besitzen jedoch die Parteien die Herrschaft uber die Tatsachengrundlage und den Gegenstand des Verfahrens; sie sind fur die Beibringung der entscheidungserheblichen Tatsachen verantwortlich. Die Anwendung des materiellen Rechts ist daher massgeblich vom Verhalten der Parteien im Zivilprozess abhangig. Anja Herb untersucht das Verhaltnis zwischen den nationalen Zivilverfahrensgrundsatzen der Parteiherrschaft und der richterlichen Passivitat einerseits und dem Geltungsanspruch des materiellen Gemeinschaftsrechts andererseits. Der Europaische Gerichtshof hat sich wiederholt mit einzelnen Aspekten der Problematik befasst. Nach einer kurzen Darstellung dieser Rechtsprechung untersucht die Autorin rechtsvergleichend die Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht im Zivilprozess in Deutschland, England und Frankreich. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, welche Rollenverteilung vorgenommen wird, wenn es im Zivilprozess um die Anwendung des materiellen Gemeinschaftsrechts geht. In einem zweiten Teil widmet sich die Autorin der Frage, ob und inwieweit die nationalen Verfahrensgrundsatze der Parteiherrschaft und der richterlichen Passivitat mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Sie untersucht, welche allgemeinen Anforderungen das Gemeinschaftsrecht an das nationale Verfahrensrecht stellt und welche Vorgaben ihm in Bezug auf die Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht im Zivilverfahren zu entnehmen sind.
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Wesentliche Voraussetzung fur die Wirksamkeit des Europaischen Gemeinschaftsrechts ist seine Durchsetzung durch die nationalen Gerichte. Im Zivilprozess der Mitgliedstaaten besitzen jedoch die Parteien die Herrschaft uber die Tatsachengrundlage und den Gegenstand des Verfahrens; sie sind fur die Beibringung der entscheidungserheblichen Tatsachen verantwortlich. Die Anwendung des materiellen Rechts ist daher massgeblich vom Verhalten der Parteien im Zivilprozess abhangig. Anja Herb untersucht das Verhaltnis zwischen den nationalen Zivilverfahrensgrundsatzen der Parteiherrschaft und der richterlichen Passivitat einerseits und dem Geltungsanspruch des materiellen Gemeinschaftsrechts andererseits. Der Europaische Gerichtshof hat sich wiederholt mit einzelnen Aspekten der Problematik befasst. Nach einer kurzen Darstellung dieser Rechtsprechung untersucht die Autorin rechtsvergleichend die Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht im Zivilprozess in Deutschland, England und Frankreich. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, welche Rollenverteilung vorgenommen wird, wenn es im Zivilprozess um die Anwendung des materiellen Gemeinschaftsrechts geht. In einem zweiten Teil widmet sich die Autorin der Frage, ob und inwieweit die nationalen Verfahrensgrundsatze der Parteiherrschaft und der richterlichen Passivitat mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Sie untersucht, welche allgemeinen Anforderungen das Gemeinschaftsrecht an das nationale Verfahrensrecht stellt und welche Vorgaben ihm in Bezug auf die Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht im Zivilverfahren zu entnehmen sind.