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Mit seiner diskurstheoretischen Deutung des demokratischen Rechtsstaats hat Jurgen Habermas eine anspruchsvolle philosophische Konzeption vorgelegt. 15 Jahre nach deren Erscheinen unternimmt Tobias Lieber den Versuch, Habermas’ Aussagen aus juristischer Perspektive einer umfassenden, aber immanent anknupfenden Kritik zu unterziehen. Dabei berucksichtigt er die mittlerweile sehr umfangreiche Sekundarliteratur erstmals flachendeckend. Gegenstand seiner Kritik sind insbesondere Habermas’ Deutung des Demokratieprinzips, sein Verstandnis von Grundrechten und Gewaltenteilung sowie die Diskurstheorie der richterlichen Rechtsanwendung. Dabei setzt sich der Autor auch mit Robert Alexys Sonderfallthese sowie mit Klaus Gunthers Theorie des Anwendungsdiskurses auseinander. Unter sorgfaltiger Wurdigung der Primartexte zeigt er Widerspruche und Mangel der Habermasschen Konzeption auf. Vor diesem Hintergrund entwickelt er eine Modifikation der Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats. Danach ist der Legitimitatsanspruch des Rechts doppelt kodiert, und zwar durch die Hoffnung diskursiver Vernunft einerseits und einen Gehalt formeller Gleichbehandlung aller Burger andererseits. Verknupft werden diese beiden Elemente des Legitimitatsanspruchs durch eine skeptische Perspektive, die die diskursive Vernunft aller im Diskurs des Rechts real erzielten Ergebnisse bezweifelt, ohne auf die Konsensfahigkeit normativer Fragestellungen generell zu verzichten. Auf der Grundlage dieser Modifikation der Habermasschen Theorie gelingt es Tobias Lieber, die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats uberzeugender zu erklaren.
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Mit seiner diskurstheoretischen Deutung des demokratischen Rechtsstaats hat Jurgen Habermas eine anspruchsvolle philosophische Konzeption vorgelegt. 15 Jahre nach deren Erscheinen unternimmt Tobias Lieber den Versuch, Habermas’ Aussagen aus juristischer Perspektive einer umfassenden, aber immanent anknupfenden Kritik zu unterziehen. Dabei berucksichtigt er die mittlerweile sehr umfangreiche Sekundarliteratur erstmals flachendeckend. Gegenstand seiner Kritik sind insbesondere Habermas’ Deutung des Demokratieprinzips, sein Verstandnis von Grundrechten und Gewaltenteilung sowie die Diskurstheorie der richterlichen Rechtsanwendung. Dabei setzt sich der Autor auch mit Robert Alexys Sonderfallthese sowie mit Klaus Gunthers Theorie des Anwendungsdiskurses auseinander. Unter sorgfaltiger Wurdigung der Primartexte zeigt er Widerspruche und Mangel der Habermasschen Konzeption auf. Vor diesem Hintergrund entwickelt er eine Modifikation der Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats. Danach ist der Legitimitatsanspruch des Rechts doppelt kodiert, und zwar durch die Hoffnung diskursiver Vernunft einerseits und einen Gehalt formeller Gleichbehandlung aller Burger andererseits. Verknupft werden diese beiden Elemente des Legitimitatsanspruchs durch eine skeptische Perspektive, die die diskursive Vernunft aller im Diskurs des Rechts real erzielten Ergebnisse bezweifelt, ohne auf die Konsensfahigkeit normativer Fragestellungen generell zu verzichten. Auf der Grundlage dieser Modifikation der Habermasschen Theorie gelingt es Tobias Lieber, die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats uberzeugender zu erklaren.