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Der Sammelband prasentiert die Ergebnisse einer mehrjahrigen Forschungsarbeit einer juristisch-theologischen Arbeitsgruppe an der Forschungsstatte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST, Heidelberg) zur Frage eines Islamischen Religionsunterrichts. Der Einfuhrung Islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach im Sinne des Grundgesetzes stehen ernsthafte tatsachliche und rechtliche Hindernisse entgegen. Sie ergeben sich sowohl aus der traditionell wenig entwickelten Organisationsstruktur des Islam als auch aus seiner politischen und religioesen, vom Sufismus bis zum terroristischen Extremismus reichenden Vielfalt. Unterschiedliche Bewertungen dieser religioesen und politischen Strukturen, aber auch wesentlich voneinander differierende rechtspolitische Strategien der Bundeslander im Bereich des Religionsunterrichts fuhren zu divergenten Rechtsauffassungen. Vor dem Hintergrund einer Darstellung dieser auch islamwissenschaftlichen und religionssoziologischen Grundfragen werden im ersten Teil zwei einander kontrovers gegenuberstehende rechtswissenschaftliche Thesenreihen entwickelt. Wahrend die erste fur eine skeptisch-kritische Auffassung eintritt, pladiert die zweite trotz des Fehlens eines organisierten islamischen Ansprechpartners fur vorsichtige Reformschritte in Richtung auf einen Islamischen Religionsunterricht. Die im zweiten Teil enthaltenen Landerberichte legen die unterschiedlichen Ausgangspunkte, Ziele und vorlaufigen Ergebnisse der jeweils landesspezifischen Schulrechtspolitik dar. Islamkunde (ohne Elemente des religionsspezifischen Bekennens) oder Islamischer Religionsunterricht, zwischen diesen beiden Polen entwickeln die meisten Bundeslander eigene Modelle. Den Abschluss des Bandes bildet eine von der Forschungsgruppe erarbeitete und verabschiedete rechtspolitische Erklarung zu den mit der Einfuhrung Islamischen Religionsunterrichts verbundenen Schwierigkeiten.
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Der Sammelband prasentiert die Ergebnisse einer mehrjahrigen Forschungsarbeit einer juristisch-theologischen Arbeitsgruppe an der Forschungsstatte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST, Heidelberg) zur Frage eines Islamischen Religionsunterrichts. Der Einfuhrung Islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach im Sinne des Grundgesetzes stehen ernsthafte tatsachliche und rechtliche Hindernisse entgegen. Sie ergeben sich sowohl aus der traditionell wenig entwickelten Organisationsstruktur des Islam als auch aus seiner politischen und religioesen, vom Sufismus bis zum terroristischen Extremismus reichenden Vielfalt. Unterschiedliche Bewertungen dieser religioesen und politischen Strukturen, aber auch wesentlich voneinander differierende rechtspolitische Strategien der Bundeslander im Bereich des Religionsunterrichts fuhren zu divergenten Rechtsauffassungen. Vor dem Hintergrund einer Darstellung dieser auch islamwissenschaftlichen und religionssoziologischen Grundfragen werden im ersten Teil zwei einander kontrovers gegenuberstehende rechtswissenschaftliche Thesenreihen entwickelt. Wahrend die erste fur eine skeptisch-kritische Auffassung eintritt, pladiert die zweite trotz des Fehlens eines organisierten islamischen Ansprechpartners fur vorsichtige Reformschritte in Richtung auf einen Islamischen Religionsunterricht. Die im zweiten Teil enthaltenen Landerberichte legen die unterschiedlichen Ausgangspunkte, Ziele und vorlaufigen Ergebnisse der jeweils landesspezifischen Schulrechtspolitik dar. Islamkunde (ohne Elemente des religionsspezifischen Bekennens) oder Islamischer Religionsunterricht, zwischen diesen beiden Polen entwickeln die meisten Bundeslander eigene Modelle. Den Abschluss des Bandes bildet eine von der Forschungsgruppe erarbeitete und verabschiedete rechtspolitische Erklarung zu den mit der Einfuhrung Islamischen Religionsunterrichts verbundenen Schwierigkeiten.