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Pascale Cancik untersucht die Offizialisierung und Professionalisierung von Verwaltungskommunikation im Preussen des fruhen 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit erreichte der aufklarerische OEffentlichkeitsdiskurs der ‘Sattelzeit’ verschiedene Bereiche von Gesellschaft und Recht (Parlamente, Gerichte, Presse). Die Verwaltung indessen, die damals ihre modern-burokratische Form entwickelte, wird von der historischen Forschung kaum mit jenen liberalen OEffentlichkeitsforderungen in Verbindung gebracht. Ist das gegenwartig wieder viel untersuchte Thema Verwaltung und OEffentlichkeit zu Recht kein Thema (rechts-)historischer Forschung? Die Autorin zeigt zunachst, dass es durchaus einen zeitgenoessischen Publizitatsdiskurs gab, der sich gerade auch auf Verwaltung bezog. Aber kam dieser auch in der Praxis von Recht und Verwaltung an? Da OEffentlichkeiten sich in Kommunikationen manifestieren, werden zwei Felder von Verwaltungskommunikation genauer untersucht: die Publikation staatlichen Handelns durch die Verwaltung sowie die Entwicklung konkreter Verwaltungsverfahren, innerhalb derer die Verwaltung mit Burgern kommuniziert. Im Zentrum stehen dabei jeweils die Rolle von Recht und Rechtspraxis. Es ergibt sich ein komplexes Bild von Motiven und Intensitaten der Einbeziehung oder gar Beteiligung von Burgern. Bis heute genutzte Techniken, Medien und Verfahren wurden damals mit Hilfe von Recht konzipiert und eingeubt. Sie sind nicht, wie manchmal behauptet, ausschliesslich mit Demokratie verbunden.
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Pascale Cancik untersucht die Offizialisierung und Professionalisierung von Verwaltungskommunikation im Preussen des fruhen 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit erreichte der aufklarerische OEffentlichkeitsdiskurs der ‘Sattelzeit’ verschiedene Bereiche von Gesellschaft und Recht (Parlamente, Gerichte, Presse). Die Verwaltung indessen, die damals ihre modern-burokratische Form entwickelte, wird von der historischen Forschung kaum mit jenen liberalen OEffentlichkeitsforderungen in Verbindung gebracht. Ist das gegenwartig wieder viel untersuchte Thema Verwaltung und OEffentlichkeit zu Recht kein Thema (rechts-)historischer Forschung? Die Autorin zeigt zunachst, dass es durchaus einen zeitgenoessischen Publizitatsdiskurs gab, der sich gerade auch auf Verwaltung bezog. Aber kam dieser auch in der Praxis von Recht und Verwaltung an? Da OEffentlichkeiten sich in Kommunikationen manifestieren, werden zwei Felder von Verwaltungskommunikation genauer untersucht: die Publikation staatlichen Handelns durch die Verwaltung sowie die Entwicklung konkreter Verwaltungsverfahren, innerhalb derer die Verwaltung mit Burgern kommuniziert. Im Zentrum stehen dabei jeweils die Rolle von Recht und Rechtspraxis. Es ergibt sich ein komplexes Bild von Motiven und Intensitaten der Einbeziehung oder gar Beteiligung von Burgern. Bis heute genutzte Techniken, Medien und Verfahren wurden damals mit Hilfe von Recht konzipiert und eingeubt. Sie sind nicht, wie manchmal behauptet, ausschliesslich mit Demokratie verbunden.